Eine außerordentliche Kündigung, landläufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet, braucht immer einen “wichtigen Grund” (§ 626 BGB), dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird. In diesem Beitrag möchten wir die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber näher beleuchten. Dabei gehen wir neben möglichen Kündigungsgründen auch auf Folgen für den Arbeitnehmer ein und erläutern, wie wir als Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin unterstützen können.
Ehe wir ins Detail gehen, möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber zusammenfassen:
Wie bereits erwähnt, ist für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ein wichtiger Grund Voraussetzung. Für die Beurteilung des Grundes müssen dabei alle Umstände und Interessen
beider Vertragspartner berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Ausmaß des Vergehens und die Wiederholungswahrscheinlichkeit auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch die Dauer
der Betriebszugehörigkeit, das bisherige Verhalten oder bestimmte soziale Aspekte. Der Grund für die Kündigung muss dabei nicht verpflichtend im Kündigungsschreiben benannt werden, ist aber auf
Verlangen des Arbeitnehmers schriftlich mitzuteilen.
Beispiele für wichtige Gründe nach § 626 BGB, auf deren Basis eine fristlose Kündigung zulässig sein kann:
Neben der Benennung eines wichtigen Grundes gibt es auch weitere Schritte, die für eine wirksame fristlose Kündigung unbedingt einzuhalten sind. Dazu zählen z. B.:
Übrigens: Auch der Arbeitnehmer braucht einen wichtigen Grund, um ein Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag über die
fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer in der Regel immer mit bitteren Folgen verbunden. Bei einer fristlosen Entlassung kommen neben dem Verlust des Arbeitsplatzes aber auch weitere Konsequenzen hinzu. Eine außerordentliche Kündigung sorgt für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Gehaltszahlungen. Zudem führt eine solche Kündigung i. d. R. auch zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, da der Gesetzgeber hier erst mal grundlegend von einem Selbstverschulden der Arbeitslosigkeit ausgeht.
I
n dem Fall, dass Ihnen eine fristlose Kündigung ohne Nennung des Kündigungsgrundes überstellt wurde, sollten Sie diesen unbedingt bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Auf dieser Basis entscheiden wir
als Anwälte für Arbeitsrecht gemeinsam mit Ihnen, ob wir gegen die Kündigung vorgehen wollen. Wichtig ist, dass Sie schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen, denn nach Erhalt der Kündigung haben
Sie i. d. R. nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Wenn unsere erfahrenen Anwälte für Kündigungsschutz die entsprechende Klage vor dem
Arbeitsgericht einreichen, gibt es drei Möglichkeiten, wie das Verfahren ausgehen kann:
Arbeitgeberseitig können unsere Anwälte für Arbeitsrecht vor allem beratend unterstützen und gewährleisten, dass die fristlos ausgesprochene Kündigung rechtssicher ist. Hierzu führen wir intensive Gespräche mit Ihnen und formulieren die Kündigungsbegründung so, dass diese vor Gericht standhält.
Als erfahrene Rechtsanwälte in Berlin-Spandau unterstützen wir Sie bei Fragen und Anliegen in folgenden Rechtsgebieten:
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