Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Ihr Anwalt für Mietrecht und WEG-Recht in Berlin-Spandau

Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Beratung hilft Streit vermeiden

 

Wir vertreten und beraten Sie gern in allen Fragen rund um den Immobilienerwerb und bei Problemen mit dem Mietverhältnis, wenn Sie fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht und WEG-Recht in Berlin-Spandau wünschen.

 

Im Mietrecht vertreten wir sowohl Mieter, als auch Vermieter bei der Durchsetzung der Interessen. Rechtsanwältin Krahl-Röhnisch führt zudem den durch die Rechtsanwaltskammer Berlin verliehenen Titel der Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht. 

 

Ihre Interessen zu SchönheitsreparaturenMietmängel, Minderung und Kündigungen, nur um einige wenige Bereiche zu nennen, werden von uns insbesondere auch aufgrund der Zusatzqualifikation von Rechtsanwältin Krahl-Röhnisch kompetent vertreten.  

 

Da zum Beispiel bei der Durchführung von unangemessen hohen Mietminderungen auch die Kündigung des Mietverhältnisses drohen kann, sollten Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter möglichst früh nicht nur zu diesem Themenkomplex Rechtsrat einholen, damit die Möglichkeiten und Konsequenzen umfassend im Vorfeld erörtert werden können. Beachten Sie bitte die im Mietrecht verkürzte Verjährungsfrist!

 

Das Mietverhältnis von Wohnraum und Geschäftsräumen bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.

 

So ist es für den Mieter wichtig zu erfahren, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?

 

Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.

 

Im WEG-Recht gibt es weitreichende Interessen, die durchzusetzen sind, wobei die Besonderheiten der Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen sind. Denken Sie bitte an die kurze Klagefrist nach der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Dieses Rechtsgebiet vertritt Herr RA Stefan Röhnisch in unserer Kooperationskanzlei.

 

 

Probleme beim Immobilienverkauf und -erwerb sind existenziell und sollten deshalb in zuverlässige Hände.

 

Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis:

  • Mietvertrag
  • Mieterhöhung
  • Mietpreisbremse
  • Mängel an der Mietsache
  • Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Wohnungsrückgabe/-nahme
  • Zahlungsverzug
  • Kündigung
  • Eigenbedarf
  • Räumungsklage
  • Immobielenverkauf/-erwerb
  •  Maklerrecht

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 30 35 13 6992 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

 

Sofern Sie uns wegen einer Mieterhöhung zur Vertretung aufsuchen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Spanneneinordnung zum Mietspiegel (Seite 19-21) sich anschauen würden (den Mietspiegel Berlin finden Sie hier). Bitte kreuzen Sie an, welche wohnwerterhöhenden oder wohnwertmindernden Merkmale in Ihrer Wohnung vorliegen und bringen Sie diese Einordnung bitte zum Termin mit oder übersenden uns diese. Diese Angaben benötigen wir, um  das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters prüfen zu können. Wir werden dann im Gespräch alle weiteren Einzelheiten hierzu mit Ihnen erörtern. Gern können Sie einen persönlichen Besprechungstermin hierzu vereinbaren oder uns die Unterlagen - auch per E-Mail - zukommen lassen und wir besprechen dann gern alles Weitere in einem Telefonat.

 

 

 

 

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

info@krahl-roehnisch.de

 

Oder nutzen Sie das KONTAKTFORMULAR.

 

 

Unsere Kooperationskanzlei in Reinickendorf von

 

Rechtsanwalt Röhnisch

 

erreichen Sie HIER

 

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