Das Arbeitsrecht bildet das rechtliche Fundament für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Bedingungen, unter
denen Arbeit geleistet wird.
Sie suchen einen engagierten und kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin? Unsere Kanzlei mit Sitz in Berlin-Spandau vertritt und berät Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Frau Rechtsanwältin Janski verfügt über die Zusatzqualifikation einer Fachanwältin im Arbeitsrecht.
Dabei stellen wir für Sie als Arbeitnehmer sicher, dass Ihre Rechte geschützt sind. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie uns sehr kurzfristig aufsuchen. Es droht der Ablauf von Klagefristen! Bereits nach drei Wochen ab Erhalt wird Ihre Kündigung wirksam und ein gerichtliches Vorgehen gegen diese ist dann nicht mehr möglich. Auch bei der Durchsetzung von weiteren Ansprüchen, so zum Beispiel Ihren Lohnanspruch, sind häufig Ausschlussfristen vereinbart, sodass Ihre Ansprüche bereits durch Zeitablauf verfallen. Zögern Sie nicht und suchen Sie uns möglichst frühzeitig auf.
Gleichzeitig agieren wir selbstverständlich als Anwalt im Arbeitsrecht für Arbeitgeber, damit Sie rechtssicher agieren können und potenzielle Konflikte vermeiden. Wenden Sie sich bereits vor der Einleitung von Maßnahmen an unsere Kanzlei, damit wir mit Ihnen die sinnvolle juristische Vorgehensweise erörtern können.
Typische Bereiche im Arbeitsrecht umfassen eine Vielzahl von Aspekten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen können. Dazu gehören beispielsweise:
Wenn Sie rechtliche Fragen im Arbeitsrecht haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, unsere kompetenten Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin-Spandau zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Rechte zu schützen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 30 35 13 6992 oder über das Kontaktformular.
Das Arbeitsrecht in Deutschland zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Arbeitnehmer als Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner
Rechte nicht gedient ist. Vom Anwalt für Arbeitsrecht sind praktikable Lösungen anzustreben, die der beruflichen Zukunft möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten
eröffnen.
Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für Mitarbeiter eine Lösung zu
finden, die für beide Seiten eine sogenannte Win-win-Situation herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – zu eruieren. In der Folge
müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch
dabei steht unsere aufs Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite. Sollte es zur Kündigung kommen, werden wir Sie engagiert vertreten, damit Ihre Interessen durchgesetzt
werden.
Für wen gilt wann welcher Kündigungsschutz – eine viel diskutierte Frage im
Arbeitsrecht. Denn eine Kündigung kann aus vielerlei Gründen rechtswidrig und damit unwirksam sein. Bestimmte Rechtsbegriffe lassen sich für den juristischen Laien in der Tiefe ihrer
Bedeutung nicht immer erschließen. Im ersten Moment ruft die Nachricht einer Kündigung beim Arbeitnehmer daher oft Unverständnis, Enttäuschung, Wut und/oder Existenzängste hervor. Mit juristischem
Beistand lässt sich aber auch eine solche Situation gut bewältigen.
In einer umfassenden Erstprüfung klären unsere Anwälte für Arbeitsrecht, ob
Viele Arbeitnehmer unterschätzen, dass in einer Vielzahl von Fällen die Zahlung einer nicht unerheblichen Abfindung erreicht werden kann. Dafür empfiehlt es sich immer, sich von einem erfahrenen
Anwalt zur Abfindung beraten und beim Aushandeln unterstützen zu lassen.
Zwei Dinge sollten Sie als Arbeitnehmer beachten:
1. Die Drei-Wochen-Frist in Deutschland: Die Kündigung gilt als wirksam, wenn sie nicht binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung per Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
angefochten wird.
2. Aufgepasst bei Abwicklungsvereinbarungen: Als Fachanwältin für Arbeitsrecht weist Frau Janski dringend darauf hin, keine schriftlichen Erklärungen oder Bestätigungen auf Drängen
des Arbeitgebers nach Ausspruch der Kündigung abzugeben. Mit der Unterzeichnung derlei verharmlosten Regelungen von Formalitäten unterzeichnet der Gekündigte zugleich eine Erklärung, die beinhaltet,
dass er mit der Kündigung einverstanden ist und auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Was geht als “rauer Ton” oder flapsiges Gerede durch, was ist intendiert demütigend oder sogar anfeindend? Wo sind die Grenzen zwischen Kritik und Schikane, wo fangen Mobbing, Bossing und
Straining an? Konflikte am Arbeitsplatz sind üblich, Mobbing ist leider ein verbreitetes Phänomen, wie unsere Anwälte für Arbeitsrecht aus der Praxis wissen. Im Gesetz ist Mobbing einerseits in
keinem Paragrafen definiert, andererseits ist es arbeitsrechtlich eindeutig verboten.
So gibt es einen durch die Rechtsprechung entwickelten Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbinghandlungen. Dabei
wird sporadischer oder punktuellen Ärger am Arbeitsplatz durch die Gerichte noch nicht als Mobbing angesehen. Bei situationsbedingtem Streit oder Bösartigkeit fehlt es für Mobbing am systematischen
Fertigmachen eines Arbeitnehmers. Erst wenn die systematische Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. das systematische Fertigmachen eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz bewiesen ist,
können Schadensersatzforderungen wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung gestellt werden. Um dies wirksam durchsetzen zu können, verlangen die Gerichte regelmäßige „handfeste“ Aktionen:
Beruhen Mobbinghandlungen auf Eigenschaften, beispielsweise ethnische Herkunft, Alter oder Geschlecht, können darüber hinaus Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht
werden.
Schildern Sie uns Ihre negativen Erfahrungen – wir stehen Ihnen mit Rechtstipps und juristischem Beistand gern zur Seite. Rufen Sie Fachanwältin für Arbeitsrecht Susann Janski an und
vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Berlin-Spandau: +49 30 3513 6992
Sicherlich, nicht jede Spannungssituation im Arbeitsverhältnis macht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht sinnvoll. Sobald jedoch eine Abmahnung und/oder Kündigung ausgesprochen wurde, sollten Sie nicht zögern und sich durch eine Kanzlei mit arbeitsrechtlicher Fachanwaltschaft beraten lassen.
Ziel der Anwaltskanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch: Wir wollen für Sie viele arbeitsrechtliche Konflikte mit Verhandlungsgeschick und der richtigen Strategie ohne Gerichtsverhandlung klären. Es ist daher ratsam, sich im Wege eines Vergleichs zu einigen und unter beiderseitigem Nachgeben einen Mittelweg zu finden, der letzten Endes beide Parteien zufrieden macht. Wenn die Prozessführung dennoch unausweichlich ist, stehen wir als erfahrenes Rechtsanwälte-Team für Ihre Rechte ein.
Für Arbeitgeber ist die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen durch einen Anwalt für Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Risiken zu minimieren, die Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften sicherzustellen und Unternehmen vor Arbeitsgerichten und Behörden bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu vertreten.
Wenden Sie sich unter anderem bei folgenden Angelegenheiten an unsere Kanzlei in Berlin-Spandau:
Insgesamt bietet eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht Arbeitgebern die Sicherheit, dass sie rechtliche Angelegenheiten im Arbeitsverhältnis effektiv und rechtskonform handhaben.
Frau Rechtsanwältin Janski hat den Fachanwaltskurs für den Fachanwalt im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert, Prüfungen bestanden und aufgrund ihrer Spezialisierung den Titel
Fachanwältin im Arbeitsrecht erlangt.
In unserer zuverlässigen Kanzlei in Berlin-Spandau profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Sie haben Fragen oder wollen einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns für einen Anwalt für Arbeitsrecht an unter +49 30 35 13 6992 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir als Rechtsanwälte in Berlin Spandau vertreten Sie außerdem im Mietrecht/ Wohnungseigentumsrecht, im Verkehrsrecht sowie im Familienrecht. Als Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht nimmt Frau Krahl-Röhnisch auch Ihre Interessen bei Zivilrecht-Problemen (Werk- und Dienstleistungsvertragsrecht, Kaufrecht, übriges Vertragsrecht etc.) wahr.
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