Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin Spandau

Sie suchen einen engagierten und kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin? Unsere Kanzlei mit Sitz in Berlin Spandau vertritt und berät Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. Frau Rechtsanwältin Janski verfügt über die Zusatzqualifikation einer Fachanwältin im Arbeitsrecht.

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie uns sehr kurzfristig aufsuchen. Es droht der Ablauf von Klagefristen! Bereits nach drei Wochen ab Erhalt wird Ihre Kündigung wirksam und ein gerichtliches Vorgehen gegen diese ist dann nicht mehr möglich. Auch bei der Durchsetzung von weiteren Ansprüchen, so zum Beispiel Ihren Lohnanspruch, sind häufig Ausschlussfristen vereinbart, so dass Ihre Ansprüche bereits durch Zeitablauf verfallen. Zögern Sie nicht und suchen Sie uns möglichst frühzeitig auf.

 

Als Arbeitgeber sollten Sie uns bereits vor der Einleitung von Maßnahmen aufsuchen, damit wir mit Ihnen die sinnvolle juristische Vorgehensweise erörtern können.

 

 

Fachanwältin spezialisiert auf Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Janski hat den Fachanwaltskurs für den Fachanwalt im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert, Prüfungen bestanden und aufgrund Ihrer Spezialisierung den Titel Fachanwältin im Arbeitsrecht erlangt.

 

 

Arbeitnehmer Arbeitsrecht: Anwalt hinzuziehen für eine Win-Win-Situation

 

Das Arbeitsrecht in Deutschland zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Arbeitnehmer als Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

 

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine so genannte Win-Win-Situation herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.

 

iele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Arbeitsrecht Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite. Sollte es zur Kündigung kommen, werden wir Sie engagiert vertreten, damit Ihre Interessen durchgesetzt werden.

 

 

Typische Bereiche im Arbeitsrecht mit Regelungsbedarf durch den Anwalt:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbote

 

 

Kündigungsschutz oder Abfindung?

 

Für wen gilt wann welcher Kündigungsschutz – eine viel diskutierte Frage im Arbeitsrecht. Denn eine Kündigung kann aus vielerlei Gründen rechtswidrig sein und damit unwirksam. Bestimmte Rechtsbegriffe lassen sich für den juristischen Laien in der Tiefe ihrer Bedeutung nicht immer erschließen. Im ersten Moment ruft die Nachricht einer Kündigung beim Arbeitnehmer daher oft Unverständnis, Enttäuschung, Wut und/ oder Existenzängste hervor. Mit juristischem Beistand lässt sich aber auch eine solche Situation gut bewältigen. In einer umfassenden Erstprüfung klären unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, ob

  • eine Kündigung begründet ist bzw. gegen den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz verstößt,
  • Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zur Kündigungsfrist vorliegen,
  • Anspruch auf Abfindung besteht
  • und ob Voraussetzungen für eine Prozesskostenhilfe vorliegen.

Viele Arbeitnehmer/innen unterschätzen, dass in einer Vielzahl von Fällen mit einem Rechtsanwalt die Zahlung einer nicht unerheblichen Abfindung erreicht werden kann. Zwei Dinge sollten Sie als Arbeitnehmer beachten. 1. Die Drei-Wochen-Frist in Deutschland: Die Kündigung gilt als wirksam, wenn sie nicht binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung per Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht angefochten wird. 2. Aufgepasst bei Abwicklungsvereinbarungen: Als Fachanwältin für Arbeitsrecht weist Frau Janski dringend darauf hin, keine schriftlichen Erklärungen oder Bestätigungen auf Drängen des Arbeitgebers nach Ausspruch der Kündigung abzugeben. Mit der Unterzeichnung derlei verharmlosten Regelungen von Formalitäten unterzeichnet der Gekündigte zugleich eine Erklärung, die beinhaltet, dass er mit der Kündigung einverstanden ist und auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

 

 

Mobbing – kein seltenes Problem am Arbeitsplatz

 

Was geht als “rauer Ton” oder flapsiges Gerede durch, was ist intendiert demütigend oder sogar anfeindend? Wo sind die Grenzen zwischen Kritik und Schikane, wo fangen Mobbing, Bossing und Straining an? Konflikte am Arbeitsplatz sind üblich, Mobbing ist leider ein verbreitetes Phänomen. Im Gesetz ist Mobbing einerseits in keinem Paragrafen definiert, andererseits ist es arbeitsrechtlich eindeutig verboten. So gibt es einen durch die Rechtsprechung entwickelten Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbinghandlungen. Dabei wird sporadischer oder punktuellen Ärger am Arbeitsplatz durch die Gerichte noch nicht als Mobbing angesehen. Bei situationsbedingtem Streit oder Bösartigkeit fehlt es für Mobbing am systematischen Fertigmachen eines Arbeitnehmers. Erst wenn die systematische Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. das systematische Fertigmachen eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz bewiesen ist, können Schadensersatzforderungen wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung gestellt werden. Um dies wirksam durchsetzen zu können, verlangen die Gerichte regelmäßige „handfeste“ Aktionen:

  • eine Reihe von Beleidigungen, Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen, die gezielt schaden sollen
  • Entzug von Arbeitsaufgaben
  • Herausdrängen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Gezielte Arbeitsüberlastung

Beruhen Mobbinghandlungen auf Eigenschaften wie ethnische Herkunft, Alter oder Geschlecht können darüber hinaus Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht werden.

 

Schildern Sie uns Ihre negativen Erfahrungen – wir stehen Ihnen mit Rechtstipps und juristischem Beistand gern zur Seite. Rufen Sie Fachanwältin für Arbeitsrecht Susann Janski an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Berlin Spandau: +49 30 3513 6992

 

 

Außergerichtlicher Vergleich

 

Sicherlich, nicht jede Spannungssituation im Arbeitsverhältnis macht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht sinnvoll. Sobald jedoch eine Abmahnung und/ oder Kündigung ausgesprochen wurde, sollten Sie nicht zögern und sich durch eine Kanzlei mit arbeitsrechtlicher Fachanwaltschaft beraten lassen.

 

Ziel der Anwaltskanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch: Viele arbeitsrechtliche Konflikte wollen wir für Sie mit Verhandlungsgeschick und der richtigen Strategie ohne Gerichtsverhandlung klären. Es ist daher ratsam, sich im Wege eines Vergleichs zu einigen und unter beiderseitigem Nachgeben einen Mittelweg zu finden, der letzten Endes beide Parteien zufrieden macht. Wenn die Prozessführung dennoch unausweichlich ist, stehen wir als erfahrenes Rechtsanwälte-Team für Ihre Rechte ein.

 

 

Ihre Vorteile mit der Arbeitsrecht Kanzlei Krahl-Röhnisch

  • Vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Spezialisierte, erfahrene Rechtsanwälte
  • Konsequent für Ihr Recht sowohl außergerichtlich als auch – sofern dies notwendig wird – gerichtlich
  • Persönliche Mandatsbetreuung
  • Stets individuell
  • Kurzfristiges Mandat möglich
  • Stetige Fortbildung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
  • Fachanwaltstitel als Zusatzqualifikation
  • Transparenz aller Kosten, die auf Sie zukommen
  • Kanzleiabläufe im Rahmen eines Qualitätsmanagements nach der DIN ISO 9001 zertifiziert sind

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

 

Rufen Sie uns an unter +49 30 35 13 6992 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Wir als Rechtsanwälte in Berlin Spandau vertreten Sie außerdem im Mietrecht/ Wohnungseigentumsrecht, im Verkehrsrecht sowie im Familienrecht. Als Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht nimmt Frau Krahl-Röhnisch auch Ihre Interessen bei Zivilrecht-Problemen (Werk- und Dienstleistungsvertragsrecht, Kaufrecht, übriges Vertragsrecht etc.) wahr.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

info@krahl-roehnisch.de

 

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