Röhnisch & Krahl-Röhnisch
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Unfallflucht: Anwalt kann helfen

 

Oft reicht schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit am Steuer und es ist geschehen: Beim Einparken wurde ein Fahrzeug beschädigt oder an der Ampel versehentlich aufgefahren: Unfälle ereignen sich schneller als man denkt. - Wer sich nach dem Geschehen einfach vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat.

 

Wenn gegen Sie der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB erhoben wird, sollten Sie unbedingt sehr zeitnah einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kontaktieren. Stellen Sie sich nur unterstützt durch einen Anwalt dem Vorwurf der Unfallflucht!

 

 

Rat vom Anwalt: Unfallflucht, was ist das genau?

 

Wenn sich ein Verkehrsunfall ereignet, müssen alle Beteiligten an der Unfallstelle bleiben, bis die Angaben zu ihrer Person, zum Fahrzeug und zur Unfallbeteiligung durch eine sog. feststellungsbereite Person aufgenommen worden sind.

 

Dem Tatbestand der Unfall- bzw. Fahrerflucht macht sich derjenige schuldig, der sich von der Unfallstelle entfernt,

 

  • ehe die Angaben zu Person, Fahrzeug und der Beteiligung am Unfallgeschehen festgestellt werden konnten,
  • ohne dass zuvor eine angemessene Zeit gewartet wurde, um die Feststellung der Angaben zu ermöglichen,
  • ohne sich nach Verstreichen einer angemessenen Wartezeit bei der Polizei gemeldet zu haben, um so eine nachträgliche Feststellung der fehlenden Angaben zu ermöglichen.

 

Nicht immer geschieht eine Unfallflucht absichtlich oder bewusst. Sei es, dass die Unfallverursacher den Schaden zu gering schätzen, dass sie einfach in Panik geraten und weiter fahren, dass sie nicht lange genug warten bzw. lediglich einen Zettel am beschädigten Fahrzeug hinterlassen oder dass sie den Unfall gar nicht bemerkt haben: Aber nicht nur in diesen Fällen können wir als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin viel für Sie tun! Und auch wenn Sie im Moment des Unfalls emotional aufgewühlt den Weg der Fahrerflucht gewählt haben, bestehen noch Chancen, Ihre Strafe zu mildern. Kontaktieren Sie uns am besten gleich als Anwalt bei Unfallflucht.

 

“Das war doch nur ein kleiner Kratzer” - Was ist eigentlich ein Unfall?

 

Eine der häufigsten Ursachen für eine nicht beabsichtigte Unfallflucht ist eine Fehleinschätzung des Geschehens durch den Unfallverursacher. Hier gilt ganz klar: Auch ein Lackschaden oder eine kleine Beule sind als Unfälle zu werten. Die genaue Schadenshöhe wird durch Sachverständige bestimmt. In jedem Fall ist auch bei kleineren Schäden am Unfallort zu warten.

 

“Ich habe extra 15 Minuten gewartet” - Was ist eine angemessene Wartezeit?

 

Wenn niemand anwesend ist, der Ihre Angaben aufnehmen kann (eine sog. “feststellungsbereite Person”), müssen Sie warten, bis jemand eintrifft. Hierbei gibt es keine genauen Zeitspannen, die Wartezeit sollte jedoch je nach Tageszeit und Unfallort angemessen sein. Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie lange man warten muss. Bei Unfällen mit Personenschaden sollten Sie in jedem Fall warten, bis Hilfe eintrifft. Im Zweifel die Polizei noch am Unfallort benachrichtigen.

 

Ist die Wartezeit abgelaufen und man entfernt sich vom Ort des Unfalls, sollte man anschließend unbedingt sofort die Polizei benachrichtigen, um auf diese Weise eine nachträgliche Feststellung der Unfallangaben möglich zu machen. Nur so kann Ihnen im Falle des Vorwurfs der Fahrerflucht wirklich geholfen werden. Aber auch hier gibt es noch die Möglichkeit der „Tätigen Reue“, wir beraten Sie gern hierzu.

 

“Ich habe ja einen Zettel mit meinen Kontaktdaten hinter den Scheibenwischer geklemmt”

 

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Benachrichtigung und das Hinterlassen der persönlichen Daten ausreichend sind. Auch dies wird als Unfallflucht gewertet, schließlich kann die Benachrichtigung verloren gehen oder vom Regen durchnässt werden.

 

Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, müssen Sie die Polizei informieren.

 

“Ich habe gar nicht bemerkt, dass ein Unfall passiert ist” - Ist das Fahrerflucht?

 

Gerade bei Unfällen mit kleineren Schäden besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass diese vom Unfallverursacher nicht richtig wahrgenommen werden. Auch in weiteren bestimmten Unfallkonstellationen kann der Fachanwalt im Verkehrsrecht prüfen, ob das Argument, den Unfall nicht bemerkt zu haben, vorgebracht werden kann. Die Bemerkbarkeit eines Unfalles kann auch von vielen Umwelteinflüssen abhängig sein. Besonders in diesen Fällen kann ein mit dem Thema Unfallflucht vertrauter Anwalt große Hilfe leisten. Hier gilt es, die “Bemerkbarkeit des Unfalls” zu untersuchen, um so den Vorwurf abzuwenden. Im Zweifel trägt eine Rechtsschutzversicherung auch bereits im Ermittlungsverfahren die Kosten für die Einholung eines diesbezüglichen Sachverständigengutachtens.

 

 

Vorwurf der Fahrerflucht nachträglich vermeiden

 

Wenn Sie erst einmal vor Schreck weitergefahren sind oder Sie sich nach einer gewissen Wartezeit vom Unfallort entfernt haben, können Sie in den nachfolgenden 24 Stunden noch dazu beitragen, dass der Vorwurf unter bestimmten Umständen fallen gelassen oder zumindest die Strafe abgemildert wird. Dies gilt im ruhenden Verkehr.

 

In jedem Fall sollten Sie aber den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht suchen. Da es bei Unfallflucht nicht lediglich nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern nach §142 StGB um einen Straftatbestand handelt, ist ein schnelles und durch einen qualifizierten Rechtsbeistand abgesichertes Handeln dringend anzuraten.

 

 

Welche Konsequenzen drohen bei Fahrerflucht?

 

Das Strafmaß bei Unfallflucht richtet sich nach der Schadenshöhe und den Umständen der Tat und auch Ihr weiteres Nachtatverhalten. Je nachdem können Geldstrafen von mindestens einem Monatsgehalt fällig werden, es kann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbot mit Sperrfrist) kommen oder insbesondere, aber nicht nur bei Unfällen mit Personenschaden gar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren verhängt werden. Zudem werden Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

 

Neben diesen rechtlichen Folgen ahnden auch Versicherungen den Tatbestand der Unfallflucht. So wird Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners zunächst ausgleichen und Sie dann auffordern, den entstandene Schaden an diese zurückzuzahlen und hat zudem das Recht, dem Versicherungsnehmer zu kündigen.

 

 

Verhalten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung!

 

Ihre Haftpflichtversicherung wird Ihnen, nachdem diese vom Unfall erfahren hat, einen Fragebogen übersenden. Machen Sie bitte auch dieser gegenüber keine Angaben ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Denken Sie daran, dass die Polizei in die Unterlagen der Versicherung einsehen oder den dortigen Sachbearbeiter befragen kann. So kann die Polizei Kenntnis von Ihren Angaben bei Ihrer Versicherung erhalten.

 

 

Was können wir als Anwälte für Verkehrsrecht für Sie tun?

 

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin Spandau verfügen ich über alle erforderlichen Kenntnisse und eine langjährige berufliche Erfahrung, um Ihnen bestmöglich beim Vorwurf der Unfallflucht beizustehen. Je früher Sie mit mir in Kontakt treten, desto größer sind unsere Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang Ihres Falles.

 

Wenn die Polizei bereits Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie sollten keine Angaben, insbesondere nicht zum Unfallhergang oder zum Fahrer zum Unfallzeitpunkt machen. Angaben die Sie einmal getätigt haben, befinden sich in der Ermittlungsakte! Auch sollte die Polizei – ohne meinen Rat vorab eingeholt zu haben – keinen Zugriff auf Ihr Fahrzeug erhalten. Spätestens jetzt brauchen Sie unbedingt einen mit dem Vorwurf der Unfallflucht vertrauten Anwalt.

 

Als Anwältin erhalte ich Einblick in Ihre Strafakte. Auf diese Weise kann ich gemeinsam mit Ihnen gezielt eine geeignete Verteidigungsstrategie planen. Kontaktieren Sie mich am besten gleich und schildern Sie mir den gegen Sie erhobenen Vorwurf der Unfallflucht. Gemeinsam finden wir eine Lösung! Auch in Belangen rund um Ihren Führerschein oder Bußgelder bin ich die richtige Ansprechpartnerin. In puncto Alkohol am Steuer berate ich Sie kompetent.

 

Übrigens: Als Anwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen natürlich auch als Rechtsbeistand zur Seite, wenn Sie durch eine Unfallflucht zu Schaden gekommen sind. Ich bin Ihnen dann ebenfalls gern behilflich Ihre berechtigten Ansprüche weiterzuverfolgen. Ohne Einblick in die Ermittlungsakte können in den seltensten die Angaben des verursachenden Fahrzeuges ermittelt werden. Um in diese Ermittlungsakte einzusehen, benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt. Und denken Sie daran: nur, weil unter Umständen der gegnerische Fahrer im Strafverfahren freigesprochen worden ist, heißt das nicht, dass Sie Ihren Schadensersatzanspruch nicht mehr durchsetzen können. Es kommt nur darauf an, dass das unfallverursachende Fahrzeug feststeht.

 

Wir sind Ihr kompetenter Rechtsanwalt in Berlin-Spandau.

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Pichelsdorfer Str. 97
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