Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Bei Bußgeld einen Anwalt zu Rate ziehen

Etwa 95 Prozent aller Bußgeldbescheide beziehen sich auf Verstöße im Straßenverkehr und leiten sich aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ab. Viele Verkehrsteilnehmer sind also früher oder später betroffen, denn eine Ordnungswidrigkeit ist schnell passiert. Bei einem drohenden Bußgeld kann ein Anwalt den Bescheid der Behörde prüfen und feststellen, ob die Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes überhaupt gerechtfertigt ist. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, bezahlt diese unseren Einsatz.

Rechtsanwälte haben den wichtigen Vorteil der Akteneinsicht. Betroffene erhalten diese lediglich unter strengen Maßgaben. Außerdem sieht vor allem ein Fachanwalt für Verkehrsrecht mit seiner Erfahrung, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein könnte. So kann er beurteilen, ob Messfehler vorliegen, Toleranzen falsch berücksichtigt wurden, korrekt gerechnet wurde, eine Anhörung zum Vergehen ausblieb oder Fristen zu kurz gesetzt wurden. Außerdem kann ich beurteilen, ob Sie tatsächlich ausreichend zu erkennen sind und unter Umständen auch hierauf Ihre Verteidigung aufgebaut werden kann. Hierbei ist dann die Gefahr zu berücksichtigen, dass eine Fahrtenbuchauflage drohen kann.

Als Fachanwältin im Verkehrsrecht bearbeite ich Ihren Fall mit umfassender Expertise und kann nach erhaltener Akteneinsicht bewerten, ob etwa ein Einspruch gegen mit Anwalt Erfolg verspricht. Dank meiner Erfahrung und Kompetenz auf diesem Rechtsgebiet fallen mir Fehler in einem Bescheid bei einer Prüfung rasch ins Auge. Vereinbaren Sie einfach Ihren Termin in meiner Kanzlei für eine erste Beratung. Finden Sie heraus, welche Möglichkeiten Sie haben, um einer Geldstrafe oder auch einem Fahrverbot zu entgehen.

 

Das Bußgeldverfahren im Detail

Bevor ein mögliches Bußgeld von einem Anwalt geprüft wird, erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Er ist sozusagen der Vorbote des eigentlichen Bußgeldbescheids. Mit dem Anhörungsbogen bekommen Sie die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Diesen Bogen sollten Sie jedoch nicht ohne anwaltliche Hilfe beantworten. Denn was einmal von Ihnen gesagt ist, ist gesagt und wird auch gegen Sie verwandt werden! Deshalb sagen Sie ohne Anwalt hierzu besser nichts. Sie haben keine Verpflichtung Angaben zu tätigen, auch wenn Ihnen hierzu gern Fristen gesetzt werden. 

Möglich ist, dass Sie die Situation einfach anders bewerten und deshalb nicht mit dem Vorwurf und der zu erwartenden Strafe einverstanden sind, sondern etwa nur eine Verwarnung akzeptieren wollen. Somit ist der Rat eines Rechtsanwalts bereits jetzt von großem Wert, sodass Sie mit der Beratung nicht erst bis zum eigentlichen Bußgeldbescheid warten sollten. Die möglichen Gründe für Bußgelder sind zahlreich. Beispiele sind Ordnungswidrigkeiten wie: 

  • das Misssachten eines Rotlichtes
  • zu schnelles Fahren
  • in zweiter Reihe gehalten bzw. geparkt
  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • keine Winterreifen trotz entsprechender Witterung aufgezogen
  • Telefonieren am Steuer

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Grundsätzlich können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Gehen Sie gegen ein Bußgeld mit Anwalt vor, denn er kann schon im Vorfeld prüfen und einschätzen, wie die Erfolgsaussichten stehen. Die gute Nachricht: Öfter liegt ein Fehler der Behörden vor, der einen Einspruch rechtfertigt. Solche Fehler sind zum Beispiel schon Unzulänglichkeiten im Messverfahren, etwa durch ein nicht sachgemäß geeichtes Messgerät oder eine falsche Bedienung desselben. Ob sich die Fehler in Ihrem Verfahren auswirken, kann letztendlich nur der Fachanwalt im Verkehrsrecht beurteilen.

Beachten Sie unbedingt die geltende Frist: Der Einspruch muss in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Dieser muss innerhalb dieser Frist rechtzeitig bei der Behörde eingehen. Daher ist schnelles Handeln gefragt, bei dem ein Rechtsanwalt Sicherheit gibt.

Folge eines Einspruchs

Nach einem Einspruch gegen ein Bußgeld mit Anwalt folgt ein Zwischenverfahren, in dem der Bescheid erneut geprüft wird. Ist der Bescheid tatsächlich fehlerhaft, wird er bereits jetzt aufgehoben. Ist das nicht der Fall, kommt es zum Hauptverfahren, auf das Sie sich mit juristischem Beistand eines Anwalts ebenfalls besser vorbereiten können.

Endet das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung des Bußgeldverfahrens, ist die Sache für Sie und Anwälte damit erledigt. Ergeht jedoch ein Urteil, können Sie noch mit einer Rechtsbeschwerde dagegen vorgehen. Gern berate ich Sie auch hierzu ausführlich. 

Bußgeld: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Höhe, in welcher ein Bußgeld verhängt wird, liegt zwischen 10 Euro für ein missachtetes Halteverbot oder geringfügig zu schnelles Fahren und 1.500 Euro für jene, die innerorts mehr als 70 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs sind. Die teuerste Ordnungswidrigkeit aber, die noch keine Straftat ist und damit anders geahndet würde, ist das wiederholte Fahren unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss. Auch hier droht eine Geldbuße von 1.500 Euro, hinzu kommt ein dreimonatiges Fahrverbot. Gerade bei hohen Beträgen oder wenn Punkte in Flensburg drohen kann es sich lohnen, gegen das Bußgeld mit einem Anwalt vorzugehen. Häufig geht mit einem Verstoß auch ein Fahrverbot einher, was für die meisten besonders einschneidend sein kann.

Rechtsschutzversicherung

Ich kann Ihnen zudem empfehlen, auch eine Rechtsschutzversicherung zumindest im Verkehrsbereich abzuschließen. Mit dieser haben Sie kein Kostenrisiko. Erheblicher Vorteil ist zudem, dass bereits außerhalb des gerichtlichen Verfahrens ein Sachverständigengutachten eingeholt werden kann. Diese Kosten trägt dann ebenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung. Denken Sie aber daran: In der Regel sind Parkverstöße nicht mitversichert.

Ihre Kanzlei in Berlin-Spandau

Benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Gern beraten wir Sie ausführlich zur Klärung der Forderung nach einem Bußgeld mit Anwalt, aber auch zu anderen Angelegenheiten im Verkehrsrecht sowie weiteren Rechtsgebieten. Ganz gleich, ob Sie wegen einer Unfallflucht einen Anwalt benötigen, ein Verkehrsunfall einen Anwalt erfordert oder Sie einen Anwalt zum Autokauf zurate ziehen möchten - mit der Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch sind Sie bestens vertreten. Auch in puncto Führerschein sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Unsere langjährige Erfahrung, umfassende Expertise samt stetiger Weiterbildung und hohes Engagement für unsere Mandanten zeichnen uns aus. Überlassen Sie Ihr Recht und Geld nicht dem Zufall und sichern Sie sich professionelle rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

Wir sind Ihr kompetenter Rechtsanwalt in Berlin-Spandau.

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