Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Ihr Anwalt zum Thema Führerschein

Wird Ihnen aufgrund von Auffälligkeiten der Führerschein abgenommen, ist dies ein Grund zur Besorgnis. Einen Anwalt zum Thema Führerschein benötigen Sie, wenn Ihnen Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Dabei unterscheiden die Juristen zwischen dem Führerschein und die Fahrerlaubnis.

Als Anwalt im Verkehrsrecht setze ich mich für Ihre Belange ein und helfe Ihnen dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Wehren Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Hilfe kompetenter Rechtsanwälte ab. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Beratung!

 

Der Führerschein bezeugt die Fahrerlaubnis

 

Der Anwalt zum Thema Führerschein wird zunächst beraten: Wird der Führerschein lediglich abgenommen bzw. wird ein Fahrverbot verhangen, bleibt die Fahrerlaubnis zunächst bestehen. Der Führerschein selbst, also das Dokument auf grauem oder rosafarbenem Papier beziehungsweise der EU-Führerschein in Form einer Scheckkarte, beurkundet lediglich die Erteilung der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren Führerschein mitzuführen:

„Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“

 

Zeigen Sie das Dokument bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2020 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.
Somit ist auch das Fahren ohne Führerschein noch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird.

 

 

Das Fahrverbot

 

Werden bei einer Verkehrskontrolle schwere Vergehen oder Wiederholungstaten festgestellt, wird ein Fahrverbot auf Zeit ausgesprochen. Das Fahrverbot kann sich dabei über einen Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten erstrecken. Gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot können Sie Einspruch einlegen. Den Führerschein müssen Sie dann in amtliche Verwahrung für die Zeit des Fahrverbotes geben.

Der Führerschein wird dabei während des Verbotszeitraums bei den Behörden hinterlegt und kann nach Verstreichen der Frist wieder abgeholt werden. Sie können aber auch wählen, dass Ihnen der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotes zugesandt wird. Während der Dauer des Fahrverbots und dem Einbehalt des Führerscheins sind Sie nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, das eine Fahrerlaubnis erfordert. Bei Zuwiderhandlung liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2020 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In diesem Kontext geht die Strafe für das Fahren ohne Führerschein über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

 

 

Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Beauftragen Sie auch einen Rechtsanwalt, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Je nachdem, welcher Grund dafür vorliegt, gibt es Möglichkeiten, den Verlust der Fahrerlaubnis mit Hilfe Ihres Anwaltes abzuwenden. Dazu gehört beispielsweise das Fahreignungsseminar. Mögliche Gründe für den Verlust der Fahrerlaubnis sind:

  • Alkohol am Steuer
  • Drogenkonsum
  • Rotlichtverstöße
  • Unfallflucht
  • zu viele Punkte in Flensburg
  • Verstöße während der Probezeit

Ist die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen worden, wird eine Sperrfrist verhängt. Während dieses Zeitraums kann keine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgen. Diese Sperrfrist kann unter Umständen aber verkürzt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie einen Antrag bei den zuständigen Führerscheinbehörden stellen, die dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllt sind. Oft sind ein positives Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder die Teilnahme an einem Aufbauseminar Teil der Bedingungen. Ein Anwalt zum Thema Fahrerlaubnis berät Sie kompetent zu den jeweiligen Anforderungen.

 

 

Anordnung einer MPU

 

Die MPU dient zur Begutachtung der Fahreignung und gibt den Behörden Aufschluss darüber, ob sich eine Veränderung des Verhaltens und der Einstellung eingestellt hat, die eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Der sogenannte “Idiotentest” beinhaltet eine medizinische Untersuchung sowie verkehrspsychologische Begutachtungen. Erfolgt eine verkehrspsychologische Beratung sehr früh innerhalb der Sperrfrist, ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei positivem Gutachten möglich. Darüber entscheidet der zuständige Richter. Bitte beachten Sie immer, dass das Gutachten vom Sachverständigen nicht direkt zur Behörde übersandt werden sollte, sondern immer an Sie persönlich verschickt wird.

 

 

Fachanwälte in Berlin-Spandau

 

Zu Ihren Fragen finden Sie mit den Fachanwälten der Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch kompetente Beratung und Vertretung zum Thema Führerschein. Sichern Sie sich professionelle Rechtsberatung durch Rechtsanwälte, wir stehen für Sie ein.

Droht Ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Sie benötigen einen Rechtsanwalt? Wir werden ebenso bei „Unfallflucht“ als Ihr Anwalt tätig oder helfen Ihnen, wenn sie wegen eines Verkehrsunfalls einen Anwalt benötigen. Auch als Anwalt zum Autokauf stehen wir Ihnen beratend zu allen Rechtsfragen zur Seite. Ganz gleich, wie Ihr Anliegen aussieht - wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

Wir sind Ihr kompetenter Rechtsanwalt in Berlin-Spandau.

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