Röhnisch & Krahl-Röhnisch
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Ihr Anwalt beim Autokauf: So können wir helfen

Im Bereich des Autohandels kommt es immer wieder vor, dass sich nach einem Vertragsabschluss Probleme sowohl für einen Käufer als auch für einen Verkäufer ergeben können. So kann ein Autokauf, der eigentlich ein freudiges Ereignis darstellen sollte zum Alptraum werden. Dann ist es für die Beteiligte sinnvoll, einen Anwalt zum Autokauf zu beauftragen, denn auch die einzuhaltenden Fristen sind kurz und schnelles Handeln ist gefragt.

 

Wird ein Rechtsstreit zum Autokauf vor Gericht ausgetragen, werden fast immer auch Gutachten notwendig. Diese sind häufig teuer, weshalb eine Rechtsschutzversicherung ausgesprochen sinnvoll ist, um zusätzlichen Ärger zu vermeiden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle anfallenden Prozesskosten für Sie und zahlt somit neben der Vertretung durch den Fachanwalt auch die Kosten für Gutachter. In anderen Rechtsbereichen werden von einer Rechtsschutzversicherung Kosten eines Sachverständigen meist erst ab einem gerichtlichen Verfahren übernommen. Bei einem Autokauf ist das anders. Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung bereits außergerichtlich Gutachterkosten und kann hierdurch Ihre Rechtsposition erheblich stärken.

 

Möchten Sie erreichen, dass die andere Vertragspartei Ihre Pflichten erfüllt oder möchten Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen schützen, hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch professionell und vollumfänglich. Suchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin, freuen wir uns auf Ihre Beauftragung. Als kompetente Rechtsanwälte setzen wir uns für Ihr Recht ein. Wir vertreten sowohl Autokäufer als auch Verkäufer.

 

 

Wichtige Unterschiede je nach Fall

 

Welche Maßnahmen ein Anwalt beim Autokauf ergreifen kann, hängt auch davon ab, von wem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben, was zudem im Kaufvertrag steht und welches konkrete Problem vorliegt. So macht es einen Unterschied, ob das Auto von einem Händler verkauft wird oder eine Privatperson der Verkäufer ist und auch, ob es sich um einen Neuwagen- oder einen Gebrauchtwagenkauf handelt.

 

Bei Neuwagen gilt für den Autohändler grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Die auch Sachmängelhaftung genannte Regelung verpflichtet den Verkäufer, das Auto frei von Rechts- und Sachmängeln zu verkaufen. Doch Vorsicht: Bereits nach sechs Monaten erfolgt die Beweislastumkehr. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Vertragsabschluss vorlag.

 

Verkauft eine Privatperson einen Gebrauchten ist es zulässig, dass sie die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag vollständig ausschließt. Dieser Ausschluss der Haftung im Formular dient dazu, unerfahrene Verkäufer davor zu schützen, für nicht bekannte Mängel haften zu müssen, schließlich sind auch sie meist keine Kfz-Experten. Deshalb gilt diese Regelung auch nicht für gewerbliche Autoverkäufer. Sie haben nur die Möglichkeit, die gesetzliche Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr zu verkürzen. Aber auch bei einem Privatkauf gibt es noch viele Möglichkeiten. So prüft der Fachanwalt für Verkehrsrecht, ob der Gewährleistungsausschluss überhaupt wirksam vereinbart worden ist. Hier kommt es auf jede Formulierung an. Oder hat Sie unter Umständen Ihr Verkäufer sogar arglistig getäuscht?

 

 

Was ein Rechtsanwalt beim Autokauf für Sie tun kann

 

Haben Sie ein Auto gekauft und im Anschluss Mängel am Pkw festgestellt oder haben den Verdacht, beim Kauf des Fahrzeugs unzulässig benachteiligt worden zu sein? Dann besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Anwalt den Autokauf zu erörtern und zu besprechen, was Sie sich vorstellen (möchten Sie das Fahrzeug lieber behalten oder möchten Sie es zurückgeben?). Im Rahmen der Gewährleistung können Sie je nach Fall beispielsweise folgende rechtliche Ansprüche geltend machen:

  • Nacherfüllung (Nachbesserung)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Reparatur
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz

 

Maßnahmen wie ein Rücktritt vom Vertrag oder gar eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, sind denkbar. Welche Möglichkeiten für Sie konkret bestehen, erläutern wir gern gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

 

 

Ihr Berliner Rechtsbeistand im Verkehrsrecht

 

Unsere Spezialisierung auf unter anderem das Verkehrsrecht macht uns zu Ihrem idealen Ansprechpartner auf Ihrer Suche nach einem Anwalt beim Autokauf. Ganz gleich, ob Sie sich als Käufer vor unzulässigem Handeln seitens des Verkäufers schützen möchten, oder ob Sie Verkäufer sind und mit ungerechtfertigten Forderungen des Käufers konfrontiert sind - wir verfügen über spezialisiertes Wissen auf diesem Rechtsgebiet und beraten und vertreten Sie professionell.

 

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin oder einen Telefontermin zur Beratung mit unseren Rechtsanwälten in Ihrer Kanzlei in Berlin-Spandau. Gern kann dies telefonisch, per E-Mail oder als Nachricht über das Formular auf unserer Kontaktseite erfolgen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen im Verkehrsrecht auch unabhängig vom Autokauf, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Auch bei Themen wie Bußgeld oder Alkohol am Steuer sind Sie bei uns in guten Händen. Wir vertreten Sie in allen rechtlichen Belangen. Wir sind über nähere Angaben dankbar, da wir dann prüfen können, ob unter Umständen Fristabläufe drohen und demzufolge ein noch schnelleres Handeln erforderlich ist.

 

Wir sind Ihr kompetenter Rechtsanwalt in Berlin-Spandau.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

info@krahl-roehnisch.de

 

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