Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Mit einem Anwalt Schmerzensgeld-Forderungen durchsetzen

Das Schmerzensgeld ist eine Sonderform des Schadensersatzes und dient im Zivil- wie Strafrecht dem finanziellen Ausgleich für erlittene immaterielle Schäden. Diese entstehen beispielsweise durch Gesundheits- und Körperverletzungen — auch in Folge eines Unfalls oder einer Straftat. Betroffenen ist dringend zu empfehlen, einen Anwalt bei Schmerzensgeld-Forderungen einzuschalten, denn ohne rechtlichen Beistand und Beratung durch einen Rechtsanwalt kann es unter Umständen schwierig werden, angemessen entschädigt zu werden.

Als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Opferschutzrecht vertrete ich Opfer von Straftaten und als Fachanwältin im Verkehrsrecht bei einem Unfall Verletzte bereits seit zwei Jahrzehnten. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin mit unserer Kanzlei in Berlin-Spandau und erfahren Sie von Frau Rechtsanwältin Krahl-Röhnisch als versierten Opferanwalt, ob Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie die geeignete Strategie zur erfolgreichen Geltendmachung aussehen kann. Gern stehe ich auch mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin im Bereich der Nebenklage bei und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

 

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht immer dann, wenn langanhaltende oder dauerhafte Schäden und Leiden an Körper und Gesundheit verursacht wurden. Ich bin Ihr erfahrener Anwalt für Schmerzensgeld. Grundlegend gilt: Eine vorsätzliche Begehung ist dabei nicht erforderlich, sodass auch dann Schmerzensgeld gefordert werden kann, wenn die Verletzung fahrlässig durch den Verursacher geschieht. Ist zudem beispielsweise ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug passiert, kann der Verursacher beziehungsweise seine Versicherung auch im Rahmen der Betriebsgefahr des Fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Ich kämpfe für Sie, dass Ihre Ansprüche durch Verursacher und Versicherungen angemessen ausgeglichen werden.

Mit meiner kompetenten Rechtsberatung und Vertretung stellen Sie als mein Mandant sicher, dass Sie bekommen, was ihnen zusteht — und zwar in angemessener Höhe. So setzen sie ihre Ansprüche mit einem Rechtsanwalt an ihrer Seite beispielsweise auch gegen eine große Versicherung durch, die nach einem Unfall mit Personenschaden oft versucht, die Kosten gering zu halten und so häufig zu niedrige Entschädigungen anbietet.

 

Verjährungsfristen bei Schmerzensgeld-Ansprüchen

 

Bereits nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Anwalt weiß bei Schmerzensgeld-Angelegenheiten präventiv vorzugehen, sodass auch die Möglichkeit späterer Folgeschäden in der Strategie Berücksichtigung und Ausgleich findet. Unabhängig davon sollte ein Rechtsanwalt möglichst früh eingeschaltet werden, sodass fristgerecht gehandelt und ein zufriedenstellender Ausgang des Verfahrens gewährleistet werden können.

 

Das Adhäsionsverfahren: Schmerzensgeld schon im Strafverfahren einklagen

 

Mit dem Adhäsionsverfahren besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld schon im Strafverfahren geltend zu machen. So muss ein Opfer, beispielsweise einer Körperverletzung, nicht zusätzlich noch ein Zivilverfahren anstrengen. Die Richter entscheiden hier also nicht nur über das Strafmaß für das Begehen der Straftat, sondern ebenso über den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für das Opfer.

Konsultieren Sie uns und erfahren Sie, was ein Anwalt für Schmerzensgeld-Ansprüche tun kann. So gibt es folgende Voraussetzungen für das Adhäsionsverfahren: Entsprechende Anträge müssen ausdrücklich während der Beweisaufnahme des Strafverfahrens gestellt werden und sind nur vom Opfer selbst beziehungsweise seinen Erben zulässig. Auch darf der Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld nicht bereits auf anderem Wege gerichtlich anhängig sein. Mit Hilfe von Rechtsanwälten stellen Sie Anträge fristgerecht und sichern Ihren Anspruch.

 

Schmerzensgeld: Welche Höhe ist angemessen?

 

Die Höhe eines Schadensersatzes in Form von Schmerzensgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Ohnehin ist jeder Fall gerade bei körperlicher oder seelischer Versehrtheit individuell zu betrachten und einzuschätzen. Auf Basis in der Vergangenheit gesprochener Urteile, unter Berücksichtigung von Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes sowie Art der Verletzung, wird so ein angemessenes Schmerzensgeld für den strittigen Fall ermittelt. Aber auch hier gehen Gerichte neue Wege und versuchen taggenaue Schmerzensgeldbeträge auszuurteilen. Ihr Rechtsanwalt kennt die neueste Rechtsprechung der Gerichte und kann so angemessene Beträge errechnen und geltend machen.

 

Kriterien zur Bemessung sind:

  • Art, Ausmaß und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Beeinträchtigung
  • Krankenhausaufenthalt
  • mögliche Entstellungen/Narben
  • Schmerzintensität
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Beeinträchtigungen im Alltag
  • ein eventuelles Mitverschulden
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verursachers

Es ist deshalb hilfreich, dass Sie so früh wie möglich ein „Schmerztagebuch“ führen, sodass später die Kriterien möglichst umfangreich vorgetragen werden können und diese nicht in Vergessenheit geraten.

 

Ihr Anwalt für Schmerzensgeld in Berlin

 

Sichern Sie sich die kompetente Unterstützung Ihres Rechtsanwalts in Spandau Berlin und kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung. Als versierte Expertin für das Opferschutzrecht und Fachanwältin im Verkehrsrecht kämpfe ich erfolgreich für die Rechte Geschädigter auf Schadensersatz und setzen als Anwalt Ihre Schmerzensgeld-Forderung mit Sachverstand und Engagement durch.

Auch für Mandanten und Fälle aus dem Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Familienrecht ist die Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch der richtige Ansprechpartner und bietet kompetenten juristischen Beistand — auch in Zeiten von Corona sind wir für unsere Mandanten da. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt: Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht!

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Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

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