Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Hilfe bei Überstunden: Anwalt für Arbeitsrecht

Überstunden sind ein beständiges Thema in der Arbeitswelt. Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen noch einige Stunden länger bleiben, um die letzte Aufgabe gewissenhaft zu beenden. Ebenso häufig sammeln sich die Überstunden an und werden weder mit einer Vergütung noch mit Freizeit ausgeglichen. Dieses Spannungsfeld sorgt für Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sodass Rechtsanwälte zwischen den Parteien vermitteln müssen.

Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern rund um Probleme und Fragen hinsichtlich des Arbeitsrechts. Dabei beraten wir Sie unter anderem in Bezug aufÜberstunden. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht klärt Sie ausführlich über die Rechtslage auf. Jetzt Kontakt zu Rechtsanwältin Susann Janski aufnehmen!

 

Wie regelt das Arbeitsrecht Überstunden?

 

Überstunden können nicht einseitig entschieden werden. Weder dürfen Arbeitgeber diese ohne Weiteres verordnen — noch kann der Arbeitnehmer ungefragt mehr arbeiten als es der Vertrag vorsieht. Die zusätzliche Arbeitszeit muss also sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer akzeptiert werden.

Aber was ist zulässig? Im Grunde sind Überstunden nur zulässig, wenn Sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung vereinbart wurden. Ist diese Vereinbarung nicht vertraglich fixiert, müssen keine Überstunden geleistet werden. Lassen Sie sich unbedingt in puncto Überstunden vom Anwalt beraten. Ausnahmen für Überstunden stellen etwa Notfälle und Ausnahmesituationen dar, die nicht vorhersehbar sind. In diesem Fall darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten — selbst, wenn diese nicht im Arbeitsvertrag vereinbart sind.

Sind Überstunden aber im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt, kann der Arbeitnehmer der Forderung nach zusätzlicher Arbeitszeit nicht widersprechen. Wichtig: Arbeitnehmer sind bei einer Beanstandung der Überstunden, immer in der Nachweispflicht sind.

Vereinbaren Sie einen Termin unserer Kanzlei und lassen Sie den oder die Verträge auf die Regelungen zu den Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Rechtsanwältin Susann Janski erklärt Ihnen die Rechtslage.

 

Was gibt es bei Überstunden noch zu berücksichtigen?

 

Zunächst muss festgestellt werden, ob Ihr Betrieb einen Betriebsrat besitzt. Ist dies der Fall, muss er den Überstunden zustimmen, bevor diese abgeleistet werden. Wird in Ihrem Unternehmen überwiegend nur an Werktagen gearbeitet, gilt es zusätzlich zu beachten, dass Überstunden nicht auf Sonntage oder Feiertage fallen dürfen.

Der Vertrag sollte darüber hinaus auf festgeschriebene Klauseln bezüglich der Regelung von Überstunden geprüft werden. Nicht selten werden solche Klauseln in die Arbeitsverträge integriert. Häufig stellen Anwälte aber fest, dass diese so ungenau formuliert sind, dass sie unwirksam bleiben. Lassen Sie den Arbeitsvertrag in Hinblick auf Klauseln und Überstunden vom Anwalt prüfen, um zu erfahren, ob Ihre Arbeitnehmer wirklich Überstunden leisten müssen.

Sie haben weitere Fragen zum Arbeitsrecht oder benötigen Hilfe bei Überstunden? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie kompetent und umfassend zu Ihrem Fall. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer — vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei!

 

Ab wann findet die zusätzliche Arbeitszeit ihre Grenzen?

 

Das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben, wie lange Arbeitnehmer von Montag bis Samstag arbeiten dürfen. Demnach können 8 Stunden pro Tag geleistet werden. Das entspricht in einer Woche von 6 Arbeitstagen insgesamt 48 Stunden (§ 3 ArbZG). Wird also von einer 40 Stunden Arbeitswoche ausgegangen, sind 8 Stunden möglich, die sich als Überstunden rechtfertigen lassen. Lassen Sie sich bei Unklarheiten hinsichtlich Überstunden von unserem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Zudem toleriert das Arbeitszeitgesetz eine Erweiterung auf insgesamt 10 Arbeitsstunden pro Tag. Das macht 60 Stunden in einer Woche. Diese Grenze darf aber nicht überschritten werden. Allerdings müssen diese Stunden in den nächsten sechs Monaten ausgeglichen werden.

Folgende Personengruppen sind von Überstunden ausgeschlossen und dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten:

  • werdende/stillende Mütter
  • Arbeitnehmer unter 18 Jahren
  • Auszubildende
  • Teilzeitarbeiter
  • Menschen mit Schwerbehinderung

Bei weiteren Fragen zum Arbeitsgesetz klärt Sie Rechtsanwältin Susann Janski auf. In unserer Kanzlei prüfen wir Arbeitsverträge und beraten Sie bei Problemen im Hinblick auf Überstunden — Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin Spandau!

 

Beratung zur Überstundenvergütung vom Rechtsanwalt

 

Eine Vergütung der Überstunden wird vom Gesetz nicht geregelt. Deshalb bieten sich verschiedene Mittel und Wege, um einen möglichen Ausgleich zu schaffen. Das kann zum Beispiel durch flexible Arbeitszeiten geschehen. Dem muss der Arbeitnehmer jedoch zustimmen. Besteht keine Möglichkeit eines Freizeitausgleichs, müssen die Überstunden zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt ausgezahlt werden.

Lassen Sie sich zum Umgang mit den Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Sie dem Arbeitnehmer einen angemessenen Vorschlag unterbreiten können.

Wichtig: Ausgenommen von der Überstundenvergütung sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Darunter fallen leitende Angestellte, Prokuristen und Geschäftsführer.

 

Nachweispflicht des Arbeitnehmers

 

Wenn Arbeitnehmer die Überstunden beanstanden, sind sie in der Nachweispflicht. Es ist ratsam Datum, Zeit, Tätigkeit, Arbeitsort, Kollegen und den Grund für die Überstunden festzuhalten. Zudem muss Auskunft darüber gegeben werden, warum die Tätigkeit nicht in der geregelten Arbeitszeit erledigt werden konnte. Die Überstunden müssen auch vom Arbeitgeber abgesegnet werden. Es muss nämlich deutlich werden, dass dieser von den Überstunden wusste.

Wie wichtig die Beratung durch einen Anwalt bei Überstunden sein kann, zeigt folgendes Szenario: War dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Mehrarbeit geleistet wurde, ist ein Anspruch auf Ausgleich oder Vergütung nahezu nicht durchzusetzbar. Für Arbeitgeber kann dies im Rahmen von Streitigkeiten ein entscheidender Vorteil sein. Die Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch klärt Sie über die Rechtslage auf — wir sind ihr Rechtsanwalt in Spandau Berlin!

 

Ausschlussfrist

 

In den meisten Fällen sehen die Regelung in Arbeitsverträgen vor, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen. Diese Frist trifft auch für die Beanstandung von Überstunden zu. Nach drei Monaten verfallen die Ansprüche auf einen Ausgleich der Überstunden. Lassen Sie sich daher zum Umgang mit Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

 

Ausstehende Überstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Spätestens zum Ende eines Arbeitsverhältnisses — beispielsweise nach einer Kündigung — muss der Arbeitgeber die geleisteten nachweisbaren Überstunden als Vergütung auszahlen. Auch ein Freizeitausgleich ist in diesem Fall möglich.

Auch eine sogenannte Ausgleichsquittung ist in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Instrument. Eine Ausgleichsquittung kommt meist dann zum Einsatz, wenn das Ende der Beschäftigung bevorsteht. In der Regel wird durch eine Unterzeichnung dieser Ausgleichsquittung bestätigt, dass der Arbeitgeber keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Damit würden auch die Überstunden bzw. deren Ausgleich verloren gehen. Suchen Sie bei Unsicherheiten in Hinblick auf die Überstunden einen Anwalt auf, um in einer Beratung offene Fragen zu klären. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

 

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Die Vergütung von Überstunden ist nicht vom Gesetz geregelt.
  • Nur vertragliche Regelungen und Notfälle rechtfertigen Überstunden.
  • Laut Gesetz sind 48 Stunden pro Arbeitswoche zulässig (≙ 8 Überstunden).
  • Kurzzeitig sind 60 Stunden pro Arbeitswoche erlaubt (≙ 20 Überstunden), wenn in den kommenden sechs Folgemonaten für einen Ausgleich gesorgt wird.
  • Der Arbeitnehmer ist in der Nachweispflicht.
  • Es herrscht eine Ausschlussfrist von 3 Monaten.

 

Röhnisch & Krahl-Röhnisch: Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht

 

Lassen Sie sich zu Ihren Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht beraten, damit die zusätzlich abgeleistete Arbeitszeit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer klar geregelt sind. Ganz gleich, wie Ihr Fall aussieht — Rechtsanwältin Susann Janski klärt Sie über die Rechtslage auf und unterstützt Sie bei Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht!

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

info@krahl-roehnisch.de

 

Oder nutzen Sie das KONTAKTFORMULAR.

 

Unsere Kooperationskanzlei in Reinickendorf von

 

Rechtsanwalt Röhnisch

 

erreichen Sie HIER

 

Ihr Recht in guten Händen
Druckversion | Sitemap
© 2020 Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch | Impressum


Anrufen

E-Mail

Anfahrt