Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Beim Verkehrsunfall den Anwalt einschalten

Grundsätzlich gilt beim Verkehrsunfall: Ein Anwalt sollte in jedem Schadensfall beauftragt werden, denn Laien in juristischen Fragen kennen ihre Rechte und Möglichkeiten sowie einzuhaltende Fristen meist nur unzureichend. Kommen dann noch Vorwürfe wie Unfallflucht, Alkohol am Steuer oder ein anderer Tatverdacht hinzu, wird es ohne juristischen Beistand sehr kompliziert. Sollte Ihr Unfallgegner sich vom Unfallort unerlaubt entfernt haben, benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt, da nur dieser in die Ermittlungsakte bei der Polizei Einsicht nehmen kann und dann die notwendigen Informationen erhält.

 

Ziehen Sie einen Rechtsanwalt also möglichst früh zu Rate. Auch dann, wenn es sich nur um einen kleinen Schaden handelt und Sie sich keiner Schuld am Unfallhergang bewusst sind, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt bei ungerechtfertigten Vorwürfen durch Ermittlungen der Polizei, auf Sie zukommende Strafverfahren und anderen Rechtsproblemen.

 

 

Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung

 

Nicht selten kommt es im Rahmen der Schadensregulierung zwischen Ihnen und der Versicherung Ihres Unfallgegners zu erheblichen Auseinandersetzungen hinsichtlich des Unfallverlaufes und zu der Frage der Erstattungsfähigkeit einzelner Schadensersatzpositionen. Hierbei werden ann sog. Vorschäden problematisiert, Abzüge „neu für alt“ vorgenommen oder dem Anspruchsteller eine Mithaftung angelastet. Die hierzu im Einzelnen ergangene Rechtsprechung ist Ihnen regelmäßig nicht bekannt. Nur Ihr Rechtsanwalt berät und vertritt Ihre Interessen.

 

 

Aggressives Schadensmanagment der gegnerischen Haftpflichterversicherung

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die gegnerische Versicherung nur ihre eigenen Interessen und die Ihres Unfallgegners wahrnimmt. Diese werden nie Ihre Interessen im Blick haben! Die Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung sind darauf

geschult, Sie möglichst davon abzuhalten, einen eigenen Sachverständigen und einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur Ihr Rechtsanwalt kann Sie umfassend allein in Ihrem Interesse über Ihre Ansprüche aufklären. Die Versicherung hält Sie von einem eigenen Rechtsanwalt ab, damit Sie nicht über Fragen wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeldansprüche und ähnliches informiert werden. Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ist daran interessiert so wenig wie möglich zu zahlen! Seien Sie also wachsam.

 

 

Verkehrsunfall? Der Fachanwalt ist die beste Wahl

 

Bei einem Verkehrsunfall ist jener Anwalt der richtige Ansprechpartner, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Er setzt sich ausschließlich für Sie und Ihre Belange ein und kennt sich auf dem betreffenden Rechtsgebiet aus. Benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin, steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch kompetent und tatkräftig zur Seite. Konsultieren Sie uns nach einem Autounfall möglichst zeitnah und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin mit Experten.

 

 

Verhalten nach einem Verkehrsunfall

 

Wichtig ist: Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis am Unfallort. Das gilt auch dann, wenn Sie davon überzeugt sind, der Schuldige zu sein, zum Beispiel, weil Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Machen Sie keine Angaben am Unfallort. Diese finden sich später als Ihre Aussagen in einer Akte wieder. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie durch den Unfall zu aufgeregt sind und deshalb in dieser Aufregung nichts sagen möchten. Die Polizei kann Beteiligte und Zeugen später immer noch zu einer ausführlichen Aussage auffordern.

 

Sichern Sie Beweise am Unfallort. Machen Sie Fotos mit Ihrem Handy- lieber mehr Fotos als weniger. Machen Sie die Fotos, bevor die Fahrzeuge vom Unfallort entfernt wurden. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und bitten Sie diese, ihren Namen und Anschrift zu nennen. Im Zweifel, sollten Sie nichts zu schreiben dabei haben, lassen Sie die Zeugen in Ihre Diktierfunktion im Handy sprechen.

 

Ist ein Unfall passiert, wird sich die Versicherung der Gegenseite rasch mit einer Empfehlung bei Ihnen melden. Dies klingt zunächst verlockend, ist aber darauf ausgerichtet, Sie nicht erst zum Nachdenken zu bringen und für die Versicherung möglichst billig zu sein. Sie bietet Ihnen bei einem Verkehrsunfall möglicherweise einen eigenen Gutachter und die komplette Abwicklung an, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

 

Da das Unternehmen im Fall der Schuld ihres Versicherten zur Kostenübernahme verpflichtet ist, ist es nur daran interessiert, die Kosten für sich selbst möglichst gering zu halten - zu Ihren Ungunsten. Je stärker die Versicherung Ihnen davon abrät, nach einem Verkehrsunfall einen eigenen Anwalt oder auch Gutachter zu beauftragen, desto mehr Vorsicht ist geboten. Haben Sie keine Schuld muss die Versicherung auch Ihren Sachverständigen und Ihren Rechtsanwalt bezahlen!

 

 

Die Schuldfrage

 

Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen kann eine komplexe Angelegenheit sein, wenn nicht eindeutige Gründe greifen. Je nach Lage des Falls kann eine Teilschuld vorliegen, die Ihnen zur Last gelegt werden kann. In solchen Fällen bekämen Sie auch nur einen Teil der Kosten. Die Versicherung wird jedoch jede Möglichkeit suchen, um Ihnen möglichst eine Teilschuld anzulasten.

 

Tragen Sie eindeutig keine Schuld an dem Verkehrsunfall, sollten Sie dennoch aktiv werden und einen Rechtsanwalt einschalten, der Sie vertritt. Schließlich verhandeln Sie die Regulierung des Schadens nicht mit dem anderen Verkehrsteilnehmer, sondern mit der gegnerischen Versicherung. Die Versicherung wird jede Kürzungsmöglichkeit suchen und diese nutzen. Denken Sie daran, die Sachbearbeiter der Versicherung sind Profis und werden alles für ihre Versicherung tun, um Kosten zu sparen.

 

Die Versicherungen versuchen auch später noch, einzelne Positionen der Kostenaufstellung zu kürzen, um so ihre Kosten möglichst gering zu halten und Geld einzusparen. Ein Rechtsanwalt wird Ihnen dabei behilflich sein, die Lage richtig einzuschätzen. Zudem übernimmt er die rechtssichere Korrespondenz mit den Versicherungsgesellschaften. Sollten Sie jedoch bereits allein tätig geworden sein, kann es schwierig werden, da Sie in Unkenntnis der Rechtslage bereits das Falsche bei der Versicherung angegeben haben könnten.

 

 

Wer trägt die Kosten?

 

Grundsätzlich zahlt die Versicherung des Schuldigen bei einem Verkehrsunfall den Anwalt des Geschädigten, alle anfallenden Kosten zur Reparatur sowie Schadensersatz oder Schmerzensgeld und Ausgleich für weitere entstandene Schäden. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für Kfz in Deutschland im Versicherungsrecht vorgeschrieben. So sind anfallende Kosten in jedem Fall gedeckt, wenn der Gegner den Unfall verursacht hat.

 

Im Übrigen können wir jeden Fahrzeugführer nur raten, möglichst eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht abzuschließend, da dann diese die Kosten Ihres Rechtsanwaltes unabhängig einer Schuld trägt.

 

Schwierige Fragen, die bei einer Unfallregulierung entstehen können, sind exemplarisch :

  • Abrechnung auf Kostenvoranschlag der Werkstatt
  • Reparatur beziehungsweise Instandsetzung, fiktive/konkrete Abrechnung, 130 % Regelung der Rechtsprechung, Totaschaden
  • Kosten für Mietwagen – wie lange kann ich diesen in Anspruch nehmen, welches Fahrzeug ist angemessen?- oder nehme ich eine Nutzungsentschädigung
  • Anmeldegebühren bei Neukauf nach Totalschaden
  • Beilackierungskosten
  • Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden
  • Höhe eines Schmerzensgeldes und wie dies berechnet wird
  • Merkantiler Minderwert
  • Restwert, was mache ich, wenn die Versicherung einen höheren Restwert bietet?
  • Standgeld für das Fahrzeug
  • Verbringungskosten

 

Im Fall einer Teilschuld zahlt die Versicherung Ihres Unfallgegners jene Anwaltskosten, die sich auf die Schuld der anderen Partei beziehen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung trägt diese die Kosten der Beratung unabhängig Ihrer Schuld. Haben Sie keine Mitschuld an dem Unfall, muss die Kfz-Versicherung der Gegenseite alle Kosten übernehmen, auch die für Ihren eigenen Anwalt. So ist dann eine Zusage der Kostenübernahme seitens der Rechtsschutzversicherung nicht notwendig und Sie sind dennoch auf der sicheren Seite.

 

Diesem Umstand liegt das Prinzip der “Waffengleichheit” oder “Chancengleichheit” zugrunde, denn Versicherungen haben eigene Rechtsabteilungen, die in einem Schadensfall für den Versicherer agieren und im Streitfall Ihr Gegner sind. Mit einem eigenen Anwalt für Verkehrsrecht findet der Rechtsstreit für Geschädigte auf Augenhöhe statt.

 

 

Vorsicht auch bei Gutachten

 

Im Fall eines Verkehrsunfalls ist der Anwalt nicht der einzige Kostenverursacher, den die gegnerische Kfz-Versicherung zu zahlen hat. Sie haben ebenso die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, denn es ist nicht ratsam, sich auf das Gutachten der Gegenseite zu verlassen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein Schaden in Höhe von mindestens 1.000,00 €. Dieser Betrag kann jedoch variieren, auch hierüber informiert Sie Ihr Rechtsanwalt. Der Bundesgerichtshof hat die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten bei einem Schaden von € 727,37 bejaht (BGH NJW 2005, 356).

 

Doch Vorsicht bei der Auswahl: Jeder darf sich “Kfz-Sachverständiger” nennen, denn diese Bezeichnung ist nicht geschützt. Achten Sie also darauf, einen seriösen Gutachter zu aufzusuchen.

 

 

Ihre Fachanwälte in Berlin-Spandau

 

Die Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch in Berlin-Spandau ist die richtige Adresse für Mandanten und Ihr Anliegen, wenn es um die Themen Verkehrsunfall und Anwalt geht. Auch beim Thema Bußgeld sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Mit unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht erwartet Sie eine umfassende und kompetente Beratung zu allen Rechtsfragen sowie eine zuverlässige Vertretung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche.

 

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin in unserer Kanzlei per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag! Selbstverständlich können wir auch gern alle Fragen telefonisch klären, damit Sie sich die Anfahrt sparen. Rufen Sie einfach an, wir erklären Ihnen dann alles Weitere gern.

 

Wir sind Ihr kompetenter Rechtsanwalt in Berlin-Spandau.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

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