Ob in vollem Bewusstsein oder durch eine kleine Unachtsamkeit - wer eine rote Ampel überfährt oder missachtet begeht eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit laut der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also sowohl Autofahrer als auch Radfahrer und Fußgänger. Die Strafen unterscheiden sich allerdings deutlich und durchaus kann der
Beweis für den Rotlichtverstoß vom Anwalt für entkräftet werden. Für die Kontrolle gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eine sogenannte Blitzerampel ist die
stationäre Form der Rotlichtüberwachung, die fest installiert und mit der Lichtzeichenanlage (LZA) gekoppelt ist. Die temporäre Überwachung erfolgt durch eine mobile
Rotlichtüberwachung, bei der eine gezielte Beobachtungsmaßnahme von Polizisten durchgeführt und die Verkehrssünder direkt vor Ort konfrontiert werden. Eine dritte Möglichkeit ist die
zufällige Beobachtung eines anwesenden Amtsträgers an einer roten Ampel. Da diese zufällige Beobachtung rechtlich aber schwer nachweisbar ist, hat sie meist nur Sanktionen für einen
einfachen Rotlichtverstoß zur Folge.
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Ausschlaggebend für diese Ordnungswidrigkeit ist das Passieren der Haltelinie der Lichtzeichenanlage, während diese auf Rot steht, beziehungsweise das Einfahren in den durch die LZA geschützten
Bereich zu diesem Zeitpunkt. Entscheidend für die “Strafe” ist, wie lange die Ampel beim Überfahren rot war. Obwohl es nur um Sekunden geht, kann die Höhe der Strafe je nach Dauer deutlich variieren.
Darum kann ein Anwalt beim Rotlichtverstoß durch kenntnisreiche Interessenwahrnehmung manchmal Schlimmeres – wie ein Fahrverbot — verhindern.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ersterer kommt beispielsweise bei einer Fehleinschätzung der Dauer einer Gelb-Phase
zustande oder durch das sogenannte Augenblicksversagen. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Fahrzeug innerhalb einer Sekunde, nachdem die Ampel umgesprungen ist, die
Haltelinie der Lichtzeichenanlage passiert. Häufig geht mit diesem Fehlverhalten eine Überschreitung des Tempolimits einher, da beschleunigt wurde, um nicht halten zu müssen. Werden durch das
Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder wird ein Unfall verursacht, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dies trifft auch automatisch zu, wenn
die LZA bereits länger als eine Sekunde umgesprungen war. In diesen Fällen sollte der Rotlichtverstoß vom Anwalt geprüft werden, um eine korrekte Einordnung sicherzustellen.
Das nicht ordnungsgemäße Abbiegen an Ampeln mit grünem Pfeil gehört ebenfalls zu den qualifizierten Rotlichtverstößen. Viele Fahrzeugführer wissen nicht, dass sie zunächst anhalten
müssen bevor sie sich vorsichtig in den Kreuzungsbereich begeben, dort erneut halten und prüfen, ob sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger oder Fahrradfahrer) behindern oder gar
gefährden, um anschließend abzubiegen. Eine Verpflichtung, den grünen Pfeil zu nutzen, besteht allerdings nicht, sodass hier eine Strafe durch einfaches Abwarten vermieden werden kann.
Der Rotlichtverstoß gilt auch für Verkehrsteilnehmer, die mit einem Fahrrad unterwegs sind. Hierbei wird kein Unterschied zwischen Fahrradampeln und regulären Lichtzeichenanlagen
gemacht. Da in diesen Fällen ebenfalls die Unterteilung in einfach und qualifiziert gilt, können auch Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Hierbei
geht es nicht nur um das Weiterfahren, um nicht anhalten zu müssen, sondern genauso um das sehr beliebte Ausweichen auf den Gehweg oder das Überfahren einer roten Ampel an einer T-Kreuzung, das
vermeintlich niemanden tangiert.
Für das Überfahren einer roten Ampel drohen laut Bußgeldkatalog Strafen in jeweils drei Abstufungen. Auferlegt wird sie immer demjenigen, der zum fraglichen Zeitpunkt Fahrer war,
unabhängig davon, ob diese Person auch der Fahrzeughalter ist. Handelt es sich um zwei verschiedene Personen, kann der Halter des KFZ allerdings zur Mitwirkung bei der Identifizierung des
Verkehrssünders kontaktiert werden. Fahranfänger müssen außerdem damit rechnen, dass ihnen zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar auferlegt werden.
Wer beim rote Ampel Überfahren dann geblitzt wird, muss bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit folgenden Strafen rechnen:
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht laut Bußgeldkatalog diese Konsequenzen nach sich:
In besonderen oder wiederholten Fällen kann auch ein Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach § 315c StGB angeordnet werden.
Bei falschem Abbiegen am “Grünen Pfeil” droht “Strafe” von mindestens 70 € und 1 Punkt.
Für Fahrradfahrer liegen die Strafen etwas niedriger. Grundsätzlich erhalten diese einen Punkt in Flensburg. Die Geldbuße liegt zwischen 60 € und 120 € bei einem einfachen
Rotlichtverstoß und zwischen 100 € und 180 € bei einem qualifizierten. Besonders Fahrer in der Probezeit sollten dies bedenken, wenn Sie im Auto vorbildlich alle Regeln beachten, auf dem Rad aber
trotz roter Ampel Gas geben.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, hat dieser die Möglichkeit, die Anschuldigungen anzuzweifeln und Einspruch einzulegen. Im ersten Schritt wird er sicherstellen, ob Sie auf dem Beweisfoto
eindeutig identifizierbar sind. Außerdem hat er die Möglichkeit die Messtechnik des Ampelblitzers prüfen zu lassen. Informationen zur Eichung und bisherigen Reparaturen des Gerätes
können Aufschluss darüber geben, ob die Werte, die aufgezeichnet wurden, als Sie die rote Ampel vermeintlich überfahren haben, richtig und zulässig sind. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, die
Ampelschaltung anzuzweifeln und die Länge der Ampelphasen überprüfen zu lassen. Auch wird bei einem Rotlichtverstoß der Anwalt den Schulungsnachweis der Polizisten prüfen und mit Ihnen die
Möglichkeit des Augenblickversagens in der entscheidenden Sekunde besprechen. Dieser kann möglicherweise geltend gemacht werden, wenn Sie wegen Glätte auch mit der erforderlichen Aufmerksamkeit
Schwierigkeiten hatten anzuhalten oder nach mehreren Minuten Wartezeit der Überzeugung waren, die Ampel sei defekt. Tatsächlich müssen Sie mindestens fünf Minuten warten, bevor Sie trotz Rot-Phase
mit der gebotenen Vorsicht die Kreuzung passieren dürfen. Auch individuelle Umstände können beim Einspruch in einigen Fällen geltend gemacht werden. Selbstverständlich steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt
dann auch im Verfahren bei, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben. Ihr Anwalt kann sich auch eines Sachverständigen bedienen, um streitige Fragen zu klären.
Werden Sie von einer mobilen Überwachung angehalten, sollten Sie unbedingt schweigen (!) zum Vorwurf des Rotlichtverstoßes, den Anwalt kontaktieren und ruhig bleiben. Verhalten Sie
sich höflich gegenüber den Polizeibeamten, übergeben Sie Ihre Papiere, wenn Sie dazu aufgefordert werden, und leisten Sie keinen Widerstand. Auf ein Schreiben zum Vorwurf sollten Sie nicht selbst
reagieren. Kontaktieren Sie nach einem Rotlichtverstoß einen Anwalt, und zwar spätestens, wenn Ihnen die Anhörung zum Vorwurf oder der Bußgeldbescheid vorliegt, in dem Sie die
Ergebnisse der Messung erfahren. Insbesondere, wenn Ihnen ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Verlängerung der Probezeit drohen, sollten Sie schnell handeln und einen Anwalt
kontaktieren. Benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Wir stehen Ihnen mit
unserer Expertise jederzeit als Anwälte mit der Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite.
Zu einem Rotlichtverstoß kommt es häufig auch, wenn Fahrzeugführer Alkohol konsumiert haben und die eigene Fahrtüchtigkeit über- und die Gefahren unterschätzen. Wir setzen unsere Kompetenzen gerne
ein, um Sie im Falle einer Alkoholfahrt als Anwälte optimal zu vertreten. Ein Missachten
der Lichtzeichenanlage kann außerdem einen Unfall zur Folge haben. Daraus ergeben sich zusätzlich zum rechtlichen Aspekt der Tat unter Umständen auch Probleme in der Haftpflichtversicherung. Unsere
Experten stehen Ihnen bei der Klärung rund um den Verkehrsunfall als Anwälte in Berlin zur
Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Ort des Geschehens sind wir als Fachanwälte mit unserem Fachwissen für Sie da. Verlassen Sie sich auf unsere
Anwälte bei einer Unfallflucht und allen anderen Fragen des Verkehrsrechts.
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