Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Anwalt für Schadensersatz: Wir bringen Opfer zu ihrem Recht

Die Vertretung von Opfern von Straftaten liegt mir bei meiner Arbeit als Rechtsanwältin besonders am Herzen. Deshalb arbeite ich bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten schwerpunktmäßig als Anwältin im Operschutzrecht und vertrete Sie in der Nebenklage (sog. Opferanwalt). Ich trete vor Gericht für die Rechte derer ein, die durch Straftaten zu Schaden gekommen sind. In dieser Funktion kann ich für die Opfer oft bereits im Strafprozess als Anwalt Schadensersatz- oder Schmerzensgeld-Ansprüche geltend machen. Dafür bedarf es jedoch bestimmter Voraussetzungen.

 

Was ist Schadensersatz?

 

Als Schadensersatz bezeichnet man den Anspruch auf einen Ausgleich von messbaren materiellen oder immateriellen Schäden. Ob und in welcher Höhe diese Ansprüche bestehen, regelt das Schadensrecht. Die juristischen Feinheiten sind dabei für einen Laien kaum vollends ersichtlich, sodass es sich in jedem Fall empfiehlt, einen Anwalt für Schadensersatz-Recht zu Rate zu ziehen.

Bei Personenschäden, insbesondere im Rahmen des Opferschutzrechtes, entstehen aber auch körperliche oder seelische Schäden. Diese werden nicht durch Schadensersatz, sondern durch das Schmerzensgeld ausgeglichen, dessen Höhe gesetzlich nicht festgeschrieben ist, sondern durch das sogenannte Richterrecht gebildet wird. Auch Angehörigen kann ein Schmerzensgeld zustehen.

 

Als Rechtsanwältin in Spandau (Berlin) stehe ich Ihnen mit meiner über Jahre gesammelten Erfahrung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Zivilverfahren oder im Strafverfahren als Vertreterin der Nebenklage und im Rahmen des Adhäsionsverfahrens zur Seite. Es ist mir ein Anliegen die Rechte der Opfer von Straftaten außergerichtlich und vor Gericht zu vertreten und durchzusetzen, dazu zählt auch das Einfordern der Ihnen zustehenden Entschädigungen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen.

 

Schmerzensgeld und Schadensersatz als Teile des Zivilrechts

 

Straftaten werden zunächst in einem Strafverfahren verhandelt, in welchem in erster Linie der Tatbestand einer Straftat verhandelt und ermittelt wird und es vor allem um den Täter geht. Das Einfordern von Schmerzensgeld oder Schadensersatz erfolgt meist im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens. Die Kosten für diese Klage müssen Sie zunächst selbst tragen, bei Erfolg muss der Beschuldigte Ihnen diese Kosten ersetzen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann übernimmt diese in der Regel die entstehenden Kosten oder es kann unter Umständen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auch über entstehende Kosten beraten wir Sie.

 

Adhäsionsverfahren: Schadensersatz im Rahmen der Nebenklage

 

Als Anwalt der Nebenklage kann die Entschädigungsleistungen aber auch im Adhäsionsverfahren schon im Strafverfahren geltend gemacht werden. Auf diese Weise können Sie das erneute Verfahren unter Umständen vermeiden und auch die Belastung und eventuell auch den Kostenaufwand niedrig halten.

Adhäsion leitet sich vom lateinischen adhaerere ab, das “anhaften” bedeutet. Dabei werden strafrechtliche und zivilrechtliche Entscheidungen miteinander verknüpft, sodass das Opfer nicht auch noch einen Zivilprozess anstreben muss, um seine Entschädigungen zu erhalten. Zunächst würde ich mit Ihnen jedoch klären, ob dieses Verfahren für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sinnvoll ist.

 

Wir unterstützen Sie als Anwalt dabei Schadensersatz-Ansprüche geltend zu machen

 

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und als Nebenkläger am Strafverfahren teilnehmen möchten, nehmen Sie bitte sehr frühzeitig Kontakt zu unserer Kanzlei in Spandau auf. Dann können wir besprechen, in welcher Form ich Sie unterstützen kann und natürlich auch, ob ich als Anwalt einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeld-Anspruch sehe. Als Ihr Rechtsbeistand und Ihre Interessenvertretung mache ich es mir zur Aufgabe, mit all meinem Wissen und meiner Erfahrung für jene einzutreten, die durch Straftaten zu Schaden gekommen sind, damit es nach der Tat nicht nur um den Täter geht.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

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