Seit August 2013 bin ich als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei tätig.
Mir wurde durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung als Fachanwältin im Arbeitsrecht zu führen.
Meine Kollegin Frau Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch und ich arbeiten bei der Bearbeitung der einzelnen Mandate eng zusammen, so dass Ihre Angelegenheit zu jedem Zeitpunkt von einem Anwalt betreut wird.
Wir verstehen unseren Beruf als Berufung und finden im intensiven Austausch mit unseren Mandanten individuelle Lösungen um für Sie proaktiv Handlungsstrategien zu entwickeln.
Bei der Betreuung unserer Mandate ist uns Transparenz ausgesprochen wichtig, da uns die besondere Situation unserer Mandanten, bewusst ist.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt bildet neben dem Verkehrs- und dem Mietrecht insbesondere das Arbeitsrecht. Ich verfüge über die Zusatzqualifikation als Fachanwältin im Arbeitsrecht.
Meine Erfahrungen im Arbeitsrecht sind umfassend, da ich bereits vor meinem Einstieg in unsere Kanzlei als Rechtsanwältin in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei tätig war. Ihre arbeitsrechtlichen Probleme, egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, unabhängig ob es sich dabei um eine Kündigung, um eine Abmahnung, um eine Versetzung oder um ausstehenden Lohn handelt, werden durch mich aufgrund meines Fachwissen betreut. Über den Titel als Fachanwältin im Arbeitsrecht wird die besondere Spezialisierung deutlich.
Unsere Kanzlei versteht sich als Team, in welchem Ihre Interessen und Belange ernst genommen und engagiert vertreten werden.
Über Ihre Kontaktaufnahme zu unseren Mitarbeiterinnen freuen wir uns.
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