Laut einer Statistik des Bundeskriminalamts wurden im letzten Jahr über 16.000 Kinder und Jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs. Tendenz steigend! Experten gehen davon aus, dass
die Dunkelziffer erheblich höher sein dürfte. Wurde Ihr Kind zu sexuellen Handlungen gezwungen, lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Kind kämpfen! Als erfahrener Anwalt bei
sexuellem Missbrauch vertrete ich Opfer von Kindesmissbrauch mit Sachverstand und Mitgefühl.
Ich bin mir bewusst, wie einschneidend eine Sexualstraftat für Kinder und Jugendliche ist. Aus diesem Grund sind in einem solch schwerwiegenden Fall Empathie und Einfühlungsvermögen von
größter Wichtigkeit. Das Verfahren darf für die Opfer unter keinen Umständen zu einer Retraumatisierung führen. Eine angemessene Kommunikation ist diesbezüglich ähnlich
wichtig wie juristisches Fachwissen.
Schenken Sie mir Ihr Vertrauen! Ich bin Ihr kompetenter Opferanwalt und übernehme Ihre anwaltliche Vertretung vor Gericht. Treten
Sie jetzt mit mir in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin.
Meine Kanzlei konzentriert sich voll und ganz auf die Opfervertretung. Ich bin Ihr Anwalt bei sexuellem Missbrauch — und das aus Überzeugung! Daher übernehmen wir auch
keine Mandate zur Verteidigung für Sexualstraftäter. Im Fokus unserer juristischen Tätigkeiten stehen ganz klar die Opfer. Wir übernehmen die rechtliche Vertretung für Sie und
unterstützen Sie dadurch aktiv auf Ihrem Weg zurück in die Normalität.
Im Rahmen des Verfahrens bedienen wir uns sämtlicher Möglichkeiten, die uns das Strafrecht bzw. Sexualstrafrecht zur Verfügung stellt. Als erfahrene Anwältin im Opferschutzrecht bin ich für Sie da
und trage dazu bei, dass der Täter seine gerechte Strafe bekommt.
Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe sind für die Opfer häufig mit Scham und falschem Schuldbewusstsein verbunden. Dabei sollte die Schande nicht beim Opfer, sondern beim
Täter liegen. In meiner jahrelangen Arbeit als Anwalt bei sexuellem Missbrauch habe ich gelernt, dass insbesondere bei der Vertretung von Kindern und Jugendlichen Sensibilität und
Feingefühl eine zentrale Rolle spielen müssen. Häufig reicht es zunächst, wenn Sie als Sorgerechtsinhaber Kontakt zu mir aufnehmen. Ihr Kind binden wir erst ein, wenn dieses unerlässlich
wird.
Aus diesem Grund lege ich als Anwältin bei Kindesmissbrauch größten Wert darauf, dass Befragungen im Strafverfahren zur Tat kindgerecht und im Sinne des Opferschutzes durchgeführt
werden. Sowohl in meiner Kanzlei als auch vor Gericht ist es mir ein Anliegen, dem Kind würdevoll und mit Respekt zu begegnen. Entscheidend ist ein Umgang auf
Augenhöhe. Das Opfer von Kindesmissbrauch muss stets ernst genommen werden und sich sicher fühlen.
Das Opfer darf das Martyrium der sexuellen Handlungen nicht erneut durchleben müssen. Hier gilt es, dem Kind geduldig zuzuhören und es nicht zu Aussagen zu
drängen. Ebenso möchte ich als Anwalt bei sexuellem Missbrauch die Anzahl der Befragungen zum Wohle des Kindes so gering wie möglich halten. Bitte drängen
auch Sie Ihr Kind nicht!
Durch meine langjährige Erfahrung als Anwältin für Sexualstrafrecht verfüge ich sowohl über die notwendige juristischen als auch kommunikativen Kompetenzen und weiß, worauf es bei
der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ankommt. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Als Anwalt bei sexuellem Missbrauch ist es meine Mission, dem Opfer in gesamten Strafverfahren zur Seite zu stehen. Sexueller Kindesmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Erwachsener
sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder auf jenes einwirkt, damit es sexuelle Handlungen am Erwachsenen vornimmt. Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Personen unter 14 Jahren um Kinder.
Der sexuelle Missbrauch an Kindern wird durch § 176 StGB geregelt. Ab Beginn des 15. Lebensjahres greift § 182 StGB. In diesem Zusammenhang spricht man im Strafrecht
von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen.
Gemäß § 176 Abs. 2 StGB wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einer anderen Person vorzunehmen. Bei der anderen Person kann es sich ebenfalls um ein Kind
handeln. Grundlegend gilt: Laut Strafrecht bzw. Sexualstrafrecht können Kinder ungeachtet ihrer Aussagen unter keinen Umständen in sexuelle Handlungen
einwilligen. Derartige Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind daher immer strafbar. Es kann lediglich unter gewissen Voraussetzungen von Strafe abgesehen werden.
Wird im Rahmen der Tat eine erhebliche sexuelle Handlung an einem Kind vorgenommen, liegt das Maß der Strafe nach § 176 Abs. 1 StGB bei Freiheitsentzug von sechs Monaten bis
zu zehn Jahren. Selbiges gilt, wenn das Kind gezwungen wird, sexuelle Handlungen durchzuführen. Bei schwerem sexuellem Missbrauch können die Strafen gemäß Sexualstrafrecht höher
ausfallen. Abzugrenzen ist der sexuelle Missbrauch von der ebenfalls unter Strafe stehenden sexuellen Belästigung.
Sexueller Missbrauch von Erwachsenen ist gegeben, wenn es sich beim Opfer um eine besonders gefährdete Person handelt — etwa körperlich oder geistig Behinderte, Gefängnisinsassen
oder unter Ausnutzen zum Beispiel eines Beratungs- oder Betreuungsverhältnisses. Sexuellen Missbrauch kann vieles sein, unter anderem:
Mein Name ist Manuela Krahl-Röhnisch und ich bin Ihr erfahrener Anwalt bei sexuellem Missbrauch. Die Rechtsanwälte in Berlin-Spandau unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen des Opferrechts:
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Kontaktieren Sie meine Kanzlei telefonisch unter +49 30 35 13 6992 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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