Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Ihr Anwalt im Arbeitsrecht: für Arbeitgeber in Berlin

Das Arbeitsrecht - und insbesondere das Individualarbeitsrecht - regelt juristische Fragen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deshalb kann ein Anwalt im Arbeitsrecht für Arbeitgeber ebenso hilfreich sein, um dessen arbeitsrechtliche Fragestellungen zu klären.

 

Die Themenfelder im Arbeitsrecht sind breit gefächert. Die juristischen Aspekte beginnen bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und gehen über den Kündigungsschutz bis hin zum Aufhebungsvertrag. Kommen Sie mit Ihren Fragen zur Abmahnung, Kündigung oder Abfindung in unsere Kanzlei. Hier sind Sie bei Frau Janski als Fachanwältin für Arbeitsrecht in den besten Händen.

 

Kündigung: das große Thema

 

Erfahrungsgemäß stellt das Thema Kündigung das häufigste Anliegen dar, wenn ein Anwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber beraten soll. Kommen Sie deshalb so früh wie möglich zu uns, damit wir eine vorausschauende Rechtsberatung vornehmen können. Denn umso früher arbeitsrechtliche Konflikte geklärt werden, desto eher lässt sich auch eine außergerichtliche Einigung erzielen. Das ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber der bessere Weg. Sollte es im späteren Verlauf dennoch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, können wir Sie als Rechtsanwälte vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Eng verknüpft mit dem Arbeitsrecht und der Kündigung ist der Kündigungsschutz. Hier gibt es zahlreiche Sonderfälle, die ein Anwalt für Arbeitsrecht dem Arbeitgeber aufschlüsseln kann, um ein angemessenes Vorgehen zu planen. Klassische Fragestellungen sind hier: 

 

  • Worauf muss bei einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung geachtet werden?
  • Welche Formfehler können auftreten und wie können Sie vermieden werden?
  • Welche Gesetzesgrundlage greift beim Mutterschutz oder bei Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung?
  • Wie sieht es aus, wenn die Kündigung Betriebsräte betrifft?
  • Wie sollte der Arbeitgeber mit einer Kündigungsschutzklage umgehen?

Genau diese Fragen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht und Arbeitgeber in einem gemeinsamen Gespräch klären.

 

Rechtssichere Arbeitsverträge gestalten

 

Um nicht in arbeitsrechtliche Konflikte zu geraten, lohnt es sich bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses klare juristische Grundlagen zu schaffen. Das bedeutet konkret: rechtssichere Arbeitsverträge, die angemessene Rahmenbedingungen für beide Seiten beinhalten. Hier kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber effektiv bei der Gestaltung der Arbeitsverträge unterstützen, sodass arbeitsrechtlichen Konflikten vorgebeugt wird.

 

Rechtsbeistand im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Wenn Sie uns in der Kanzlei für eine Rechtsberatung aufsuchen, unterstützt Sie Frau Janski als Anwältin im Arbeitsrecht in allen für Arbeitgeber relevanten Themenfeldern:

  • Kündigung: Wir beraten Sie zum Aufsetzen der rechtswirksamen Kündigung und vertreten Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage im Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bestimmte Mitarbeiter erfahren einen besonderen Kündigungsschutz, z. B. Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder Schwangere. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
  • Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir beraten Sie zu den Rahmenbedingungen und den passenden Formulierungen.
  • Aufhebungsverträge: Hierbei beenden die beiden beteiligten Parteien das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Dies erfolgt schriftlich im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, der u. a. festhält, wann das Arbeitsverhältnis endet, ob noch eine Freistellung erfolgt, ob eine Abfindung gezahlt wird, ob Resturlaub anfällt u. a. m. Gern beraten wir Sie dazu und begleiten den Prozess.
  • Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen: Als rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses, ist ein ordentlicher Arbeitsvertrag maßgebend für die künftige Zusammenarbeit. Wir beraten Sie beim Erstellen und Erfassen aller eventuellen Besonderheiten, wie Befristung, Teilzeit- oder Homeoffice-Regelungen.
  • Abmahnung: Als Arbeitgeber stehen Sie auch hin und wieder vor der Aufgabe, eine Abmahnung zu erteilen. Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Regelungen, damit die Abmahnung rechtssicher ausgesprochen wird und nicht ggf. vor Gericht angefochten werden kann.
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat: Der Arbeitgeber sieht sich bei innerbetrieblichen Verhandlungen in den meisten Fällen einem Betriebsrat gegenüber, dessen Aufgabe die Vertretung der Arbeitnehmer ist. Wir beraten Sie kompetent zu allen Themen, die Sie beim Umgang mit dem Betriebsrat beachten müssen und welche Pflichten Sie Ihm gegenüber haben.

 

Kontaktieren Sie uns für eine erste unverbindliche Beratung

Ganz gleich wie sich Ihre arbeitsrechtlichen Fragen gestalten, als Anwältin für Arbeitsrecht und Arbeitgeber nimmt Frau Janski Ihre Interessen als Arbeitgeber wahr. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin in unserer Kanzlei. Sie erreichen unsere Rechtsanwälte in Berlin-Spandau telefonisch unter der +49 30 35 13 6992 oder über das Kontaktformular.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

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