Röhnisch & Krahl-Röhnisch
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Abmahnung wegen Krankheit: Das müssen Arbeitnehmer wissen

Niemand ist gerne krank – doch leider sind Infekte, Verletzungen und Co. nicht immer zu vermeiden. Ob Erkältung, Magen-Darm-Virus oder Unfall: Ausfälle gehören zum Leben und damit auch zum Arbeitsalltag. Jeder Arbeitnehmer kann irgendwann arbeitsunfähig werden, sei es nur für ein paar Tage oder länger. Umso größer ist der Schock, wenn plötzlich eine Abmahnung wegen Krankheit im Briefkasten liegt. Folgende Fragen ergeben sich unweigerlich daraus: Darf mein Arbeitgeber das? Ist meine Arbeitsunfähigkeit ein Abmahnungs- bzw. Kündigungsgrund? Und wie sollte ich jetzt reagieren?


In unserem Ratgeber zum Thema erfahren Sie, was bzgl. einer Abmahnung wegen Krankheit zu beachten ist und welche Fallstricke es gibt.

 

Als Anwalt im Arbeitsrecht in Berlin stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und kümmern uns um Ihr Anliegen. Treten Sie dazu direkt mit unserer Kanzlei in Kontakt — via Formular oder telefonisch unter +49 30 35 13 6992.

Kann man überhaupt eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten?

 

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob es rechtlich zulässig ist, wegen Krankheit eine Abmahnung zu bekommen. Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einer bloßen Erkrankung und einem evtl. vorliegenden Fehlverhalten im Zusammenhang damit.

 

Eine Krankheit per se ist kein Fehlverhalten

 

Sind Sie arbeitsunfähig und reichen eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Volksmund auch Attest oder gelber Schein genannt) rechtzeitig ein, erfüllen Sie Ihre Pflicht als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf Ihnen dafür keine Abmahnung erteilen. Erkrankungen liegen außerhalb Ihres Einflussbereichs und sind im Arbeitsrecht besonders geschützt.

 

Wann kann eine Abmahnung rechtlich zulässig sein?

 

Eine Abmahnung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Fehlverhalten vorliegt – etwa bei:

  • verspäteter oder vollständig ausbleibender Krankmeldung
  • Arbeitszeitbetrug oder Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit
  • Zweifeln an der ärztlichen Bescheinigung (z. B. bei gefälschtem Attest)

In solchen Fällen verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten. Nur dann hat der Arbeitgeber das Recht, entsprechend zu reagieren.


Zusammenfassend: Krank sein ist kein Fehlverhalten! Eine Abmahnung wegen Krankheit allein ist daher unwirksam. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor Sanktionen, solange sie korrekt handeln und alle arbeitsrechtlich festgelegten Pflichten rund um die Krankmeldung einhalten.

Abmahnung wegen zu oft krank: die Situation aus Arbeitgeber-Perspektive

 

Für viele Arbeitgeber kann es frustrierend sein, wenn ein Arbeitnehmer häufig krank ist. Doch was bedeutet „zu oft krank“ überhaupt? Und rechtfertigt das eine Abmahnung?

 

Was bedeutet „zu oft krank“ aus Arbeitgebersicht?

 

In der Praxis werden häufige Krankmeldungen bedauert, wenn die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig den Betriebsablauf stört. Doch im Arbeitsrecht gibt es keinen festen Grenzwert für Kranktage, ab dem eine Abmahnung zulässig wäre.

 

Arbeitsrechtliche Einordnung

 

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Erkrankung unverzüglich zu melden und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert – oder früher, falls der Arbeitsvertrag das vorsieht. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht: Er darf den Arbeitnehmer nicht wegen einer rechtmäßig gemeldeten Krankheit benachteiligen.

Eine Abmahnung ist nur dann möglich, wenn ein Fehlverhalten vorliegt. Wichtiger Unterschied: Häufige Erkrankungen mit ordnungsgemäßer Krankmeldung sind geschützt. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit ohne Attest kann dagegen regelmäßig eine Abmahnung wegen Krankheit nach sich ziehen.

 

Sie haben Fragen zur Thematik aus AG-Perspektive? Unser Anwalt im Arbeitsrecht für Arbeitgeber berät Sie gerne. Treten Sie dazu direkt mit unserer Kanzlei in Kontakt.

Abmahnung wegen häufiger Krankheit: Was tun als Arbeitnehmer?

 

Ob gerechtfertigt oder nicht – der Schock ist zunächst groß, wenn eine Abmahnung wegen häufiger Krankheit ins Haus flattert. Jetzt ist es wichtig, besonnen zu handeln und die eigenen Rechte zu kennen. Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen dabei.

 

Checkliste: So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung nach einer Krankheit

  1. Ruhe bewahren: Krankheit allein ist in der Regel kein Abmahnungs- bzw. Kündigungsgrund.
  2. Abmahnung sorgfältig prüfen: Sind die Vorwürfe konkret und nachvollziehbar?
  3. Fristen beachten: Reagieren Sie frühzeitig, um Ihren rechtlichen Handlungsspielraum zu wahren.
  4. Verfassen Sie eine Gegendarstellung und senden Sie diese an Ihren Arbeitgeber.
  5. Ziehen Sie ggf. direkt einen Anwalt für Kündigungsschutz hinzu, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen.
  6. Entfernung aus der Personalakte: Verlangen Sie eine Tilgung der Abmahnung, wenn diese unbegründet ist.

 

Eine professionelle Rechtsberatung schafft Klarheit

Eine juristische Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen – besonders dann, wenn die Abmahnung unrechtmäßig erscheint oder eine Kündigung im Raum steht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft bei Abmahnungen, ob die Abmahnung wirksam ist und weitere Schritte einleiten. Oft lohnt sich der rechtliche Rat, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und kümmern uns um Ihr Anliegen. Treten Sie dazu direkt mit unserer Kanzlei in Kontakt — via Formular oder telefonisch unter +49 30 35 13 6992.

Was sagt die Rechtsprechung zur Abmahnung wegen Krankheit?

 

Die Rechtsprechung macht deutlich: Eine Abmahnung allein wegen häufiger Krankmeldungen ist in den meisten Fällen unwirksam. Krankheit gilt nicht als Pflichtverletzung, solange der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten einhält – insbesondere die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

 

Wann Abmahnungen unwirksam waren

 

Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Abmahnungen entfernt werden müssen, wenn sie ausschließlich auf die Häufigkeit der Arbeitsunfähigkeit gestützt sind. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankungen den Betrieb belasten.

 

Hinweis auf mögliche Ausnahmefälle

 

Eine Abmahnung kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht. Typische Fälle sind:

  • Freizeitaktivitäten während der Krankschreibung, die den Genesungsprozess gefährden
  • Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotz Aufforderung
  • Verspätete Krankmeldung ohne plausiblen Grund

 

Sonderfall krankheitsbedingte Kündigung

 

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein Sonderfall und hat andere rechtliche Voraussetzungen. Sie wird im Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) geregelt. Krankheit kann demgemäß nur dann ein personenbedingter Kündigungsgrund sein, wenn:

  • eine negative Gesundheitsprognose vorliegt,
  • erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen entstehen,
  • und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.

FAQ: Häufige Fragen zur Abmahnung wegen Krankheit

 

Kann ich gegen die Abmahnung vorgehen?

 

Ja. Sie können eine Gegendarstellung verfassen und vom Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Hilfreich ist es, rechtlichen Rat einzuholen – ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Abmahnung wirksam ist.

 

Was passiert, wenn ich trotz Abmahnung wieder krank werde?

 

Sie haben bereits wegen häufiger Krankheit eine Abmahnung erhalten und diese einfach akzeptiert? Und nun sind Sie abermals erkrankt? Solange Sie Ihre Pflichten einhalten (rechtzeitige Krankmeldung, Attest vorlegen), darf der Arbeitgeber keine weiteren arbeitsrechtlichen Schritte einleiten. Eine Krankheit per se ist kein Fehlverhalten.

 

Wie lange bleibt die Abmahnung in der Personalakte?

 

Es gibt keine festen Fristen. Nach einer gewissen Dauer – meist 2 bis 3 Jahre – kann die Löschung beantragt werden, wenn kein weiterer Pflichtverstoß vorliegt. Ist die Abmahnung unbegründet, muss die Eintragung sofort entfernt werden.

 

Kann eine Abmahnung wegen Krankheit zur fristlosen Kündigung führen?

 

Nein. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich, nicht wegen ordnungsgemäß gemeldeter Krankheit. Auch bei einer verspäteten oder fehlenden Krankmeldung ist eine fristlose Kündigung unwahrscheinlich, da hierfür wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit vorliegen müssen. Ein schwerwiegender Verstoß kann bspw. die Fälschung einer AU sein.

Die krankheitsbedingte Kündigung ist wiederum ein Sonderfall und hat andere rechtliche Voraussetzungen. Sie wird im Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) geregelt. Krankheit kann nur dann ein personenbedingter Kündigungsgrund sein, wenn:

  • eine negative Gesundheitsprognose vorliegt,
  • erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen entstehen,
  • und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Juristen zur Abmahnung wegen Krankheit kompetent beraten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 30 35 13 6992 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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