Röhnisch & Krahl-Röhnisch
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Selbst kündigen wegen Mobbing: Ihre Rechte und Handlungsoptionen

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das leider zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft. Es kann in vielen Formen auftreten – von systematischer Ausgrenzung über ständige Kritik bis hin zu psychischer und physischer Belästigung. Für die Betroffenen führt dies zu enormem Stress, gesundheitlichen Problemen und einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität. In extremen Fällen bleibt nur noch ein letzter Ausweg: die eigene Kündigung.

Doch eine selbst ausgesprochene Kündigung wegen Mobbing ist kein leichter Schritt und wirft viele Fragen auf. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, wegen Mobbing selbst zu kündigen? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die juristischen Rahmenbedingungen und praktischen Schritte, die Sie unternehmen können, wenn Mobbing am Arbeitsplatz unerträglich wird und eine Kündigung der einzige Ausweg zu sein scheint. In unserem Ratgeber bieten wir Ihnen umfassende Informationen, um Ihre Entscheidung bezüglich einer Eigenkündigung wegen Mobbing fundiert treffen zu können.

Sie sind von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen und benötigen juristische Beratung? Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir sind gerne für Sie da!

 

Definition: Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing im Betrieb bezeichnet systematisches und fortgesetztes Verhalten, das darauf abzielt, eine Person zu schikanieren, auszuschließen oder zu demütigen. Es kann in verschiedenen Formen auftreten, darunter verbale Angriffe, soziale Ausgrenzung, ständige, ungerechtfertigte Kritik an der Arbeit oder sogar physische Bedrohungen und Grenzübertritte.

Im Gegensatz zu normalen Konflikten, die meist sporadisch und oft lösbar sind, ist Mobbing durch eine wiederholte und anhaltende negative Behandlung gekennzeichnet, die das Ziel hat, die betroffene Person zu verletzen und zu isolieren. Opfer sehen oftmals nur noch einen Ausweg: wegen Mobbing selbst zu kündigen.
 

Wegen Mobbing kündigen: Häufige Anzeichen von Mobbing im Betrieb

  • Ständige Kritik und Demütigungen: Betroffene werden von den Tätern regelmäßig kritisiert, herabgewürdigt oder lächerlich gemacht, oft vor Kollegen.
  • Unfaire Arbeitsverteilung: Opfer erhalten unangemessen viele oder besonders schwierige Aufgaben oder werden bewusst unterfordert.
  • Gerüchte und Verleumdungen: Über die betroffene Person werden falsche oder verletzende Informationen verbreitet.
  • Behinderung der Arbeit: Mobbingopfer erleben, dass ihre Arbeit behindert wird, sei es durch absichtliche Verzögerungen, Zurückhalten von Informationen oder Sabotage.
  • Soziale Ausgrenzung: Mobbingopfer werden durch die Täter systematisch von Arbeitsgruppen, Besprechungen oder sozialen Aktivitäten ausgeschlossen.
  • Isolation: Kollegen oder Vorgesetzte verweigern dem Opfer Unterstützung und soziale Interaktion.
  • Drohungen und Einschüchterungen: Das Opfer wird vom Täter verbal oder sogar körperlich bedroht.
  • Überwachung und Kontrolle: Die Arbeit und das Verhalten des Opfers werden übermäßig überwacht und kontrolliert.

Betroffene sehen oftmals nur noch die radikale Option, wegen Mobbing selbst zu kündigen. Kein Wunder! Mobbing im Job führt häufig zu erheblichen psychischen und physischen Belastungen, wie Schlafstörungen, Angstzuständen, Depressionen und vermindertem Selbstwertgefühl. Systematische Schikanierungen können erhebliche Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Opfer haben.
 

Selbst kündigen wegen Mobbing am Arbeitsplatz

Die Entscheidung, den Arbeitsplatz wegen Mobbing selbst zu kündigen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Betroffene stehen vor der Herausforderung, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden gegenüber finanzieller Sicherheit und beruflicher Stabilität abzuwägen. In diesem Kapitel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte, die bei einer solchen Entscheidung eine Rolle spielen. Dabei gehen wir darauf ein, wann eine Kündigung sinnvoll ist, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Risiken und Konsequenzen eine Eigenkündigung mit sich bringt und welche finanziellen und arbeitsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen.
 

Wann ist eine Kündigung wegen Mobbing sinnvoll?

Eine Kündigung wegen Mobbing sollte als letzter Ausweg betrachtet werden. Sie ist sinnvoll, wenn alle internen und externen Versuche, die Situation zu verbessern, gescheitert sind. Dazu gehören Gespräche mit Vorgesetzten und dem Betriebsrat, Mediation oder gar die Einleitung rechtlicher Schritte.
Wenn die psychische und physische Gesundheit stark beeinträchtigt wird und der Arbeitsplatz zur unerträglichen Belastung wird, kann eine selbstständige Kündigung der richtige Schritt sein, um aus der schädlichen Umgebung herauszukommen und sich zu schützen. Unter Umständen werden auch ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung relevant. Auf diese Instrumente gehen wir am Ende des Blogbeitrags nochmal gesondert ein.
 

Rechtliche Voraussetzungen für eine eigenständige Kündigung wegen Mobbing im Job

Für eine eigenständige Kündigung müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört die Einhaltung der Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag festgelegt sind. Die Kündigung wird regelmäßig schriftlich eingereicht und ist mit den notwendigen Formalitäten zu versehen. Die Begründung der Kündigung sollte das Mobbing detailliert beschreiben, um eventuelle spätere rechtliche Schritte zu erleichtern. Dokumentation von Mobbing-Vorfällen und das Sammeln von Beweisen sind ebenfalls entscheidend, falls die Situation rechtlich weiterverfolgt wird.
 

Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Mobbing möglich?

Eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers aufgrund von Mobbing ist unter bestimmten Umständen möglich, nämlich dann, wenn das Mobbing so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird. Hier sind die wesentlichen Faktoren, die im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung wegen Mobbings beachtet werden müssen:

  • Schwere des Mobbings: Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn das Mobbing die körperliche oder psychische Gesundheit des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es zu wiederholten und massiven Belästigungen, Drohungen, Diskriminierungen oder gar zu körperlicher Gewalt kommt.
  • Nachweisbarkeit: Für eine fristlose Kündigung müssen die Mobbingvorfälle gut dokumentiert sein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer konkrete Beweise vorlegen muss, wie beispielsweise E-Mails, schriftliche Aufzeichnungen, Zeugenaussagen von Kollegen und ärztliche Atteste, die die gesundheitlichen Auswirkungen belegen.
  • Ermahnung des Arbeitgebers: In der Regel sollte der Arbeitnehmer zunächst versuchen, das Problem intern zu lösen. Dies kann durch das Ansprechen der Vorfälle bei Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder durch eine offizielle Beschwerde geschehen. Dem Arbeitgeber muss gemäß Gesetz die Chance eingeräumt werden, auf die Beschwerde zu reagieren und Maßnahmen gegen das Mobbing zu ergreifen (z. B. Abmahnungen). Eine fristlose Kündigung ist oft nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber trotz Kenntnis der Vorfälle keine ausreichenden Schritte einleitet, um das Mobbing zu unterbinden.
  • Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer muss darlegen können, dass es ihm unzumutbar ist, weiterhin im Unternehmen zu arbeiten. Dies bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen durch das Mobbing so unerträglich geworden sind, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
  • Rechtzeitigkeit der Kündigung: Die fristlose Kündigung muss zeitnah nach den Mobbingvorfällen oder nach dem letzten gescheiterten Versuch einer internen Klärung erfolgen. Ein längerer Zeitraum zwischen den Vorfällen und der Kündigung kann die Dringlichkeit und die Begründung der Unzumutbarkeit infrage stellen.
  • Rechtliche Beratung: Da eine fristlose Kündigung eine weitreichende Entscheidung ist und rechtlich gut begründet sein muss, ist es ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, die notwendigen Beweise zu sammeln und die Kündigung zu formulieren.

Zusammenfassend kann eine fristlose Kündigung wegen Mobbing möglich sein, wenn das Verhalten schwerwiegend und nachweisbar ist, der Arbeitgeber trotz Kenntnis keine Abhilfe schafft (z. B. durch Abmahnungen), und das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer unzumutbar geworden ist. Eine sorgfältige Dokumentation und rechtliche Beratung sind dabei unerlässlich.
 

Risiken und Konsequenzen einer Eigenkündigung

Eine Eigenkündigung wegen Mobbing bringt einige Risiken und Konsequenzen mit sich. Der wichtigste Aspekt ist die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei einer selbstständigen ordentlichen Kündigung kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verhängen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Zudem kann die finanzielle Unsicherheit, die durch den Verlust des Einkommens entsteht, eine erhebliche Belastung darstellen. Auch die Suche nach einer neuen Beschäftigung kann herausfordernd sein, insbesondere wenn die betroffene Person noch unter den Folgen des Mobbings leidet. Es ist daher oft ratsam, bereits vor der Kündigung eine neue Beschäftigung zu suchen oder nach Möglichkeit finanzielle Rücklagen zu bilden.

Sie sind von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen und benötigen juristische Beratung? Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir sind gerne für Sie da!

 

Eigenkündigung wegen Mobbing: Droht eine Sperrzeit beim ALG?

Ob Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie wegen Mobbing kündigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten, wenn ein Arbeitnehmer selbst ordentlich kündigt, da dies als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit betrachtet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Mobbing kann ein solcher wichtiger Grund sein, allerdings müssen die im Kapitel Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Mobbing möglich? aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt sein.
 

Wichtige Schritte zur Vermeidung einer Sperrzeit:

  • Frühzeitige Beratung: Holen Sie sich zeitnah rechtlichen Rat, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung gut begründet ist und alle erforderlichen Beweise vorliegen.
  • Antrag auf Arbeitslosengeld: Melden Sie sich sofort nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit und reichen Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein, um Ihre Situation zu darzulegen.
  • Schriftliche Stellungnahme: Reichen Sie eine ausführliche schriftliche Stellungnahme ein, in der Sie die Mobbingvorfälle, Ihre Versuche zur Problemlösung und die daraus resultierende Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung detailliert darlegen.

Finanzielle und arbeitsrechtliche Aspekte einer Kündigung wegen Mobbing

Neben der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld gibt es weitere finanzielle und arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es ist ratsam, sich vor der Kündigung rechtlich beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln. In einigen Fällen kann es möglich sein, eine Abfindung oder andere finanzielle Entschädigungen auszuhandeln. Auch sollte geklärt werden, ob es Ansprüche auf Resturlaub oder andere ausstehende Leistungen gibt. Schließlich ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte und Pflichten beim Arbeitsamt zu informieren, um keine Nachteile zu erleiden.

Zusammengefasst sollte eine Eigenkündigung wegen Mobbing gut durchdacht und vorbereitet sein. Durch rechtliche Beratung, sorgfältige Planung und ausreichende Dokumentation der Mobbing-Vorfälle können potenzielle Risiken minimiert und die Weichen für einen erfolgreichen Neuanfang gelegt werden.
 

Umgang mit emotionalen und psychischen Belastungen

Mobbing am Arbeitsplatz und im Betrieb kann schwere emotionale und psychische Belastungen verursachen. Nehmen Sie diese in jedem Fall ernst. Suchen Sie frühzeitig professionelle Unterstützung, etwa durch einen Therapeuten oder eine Beraterin, um Ihre Erlebnisse aufzuarbeiten und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln. Auch Selbsthilfegruppen oder der Austausch in Online-Foren mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.
 

Mögliche Maßnahme vor der Eigenkündigung wegen Mobbing

Bevor Sie überstürzt wegen Mobbing kündigen, sollten Sie die folgenden Optionen in Betracht ziehen:

  • Interne Lösungen und Gespräche mit Vorgesetzten: Sprechen Sie offen mit Ihrem direkten Vorgesetzten über die Mobbing-Vorfälle und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Nutzen Sie interne Beschwerdemöglichkeiten oder Meldesysteme, um formelle Beschwerden einzureichen und Unterstützung zu erhalten. Führen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Mobbing-Vorfälle, einschließlich Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und Art des Mobbings, um Ihre Beschwerden zu untermauern und eine Abmahnung der Mobber herbeizuführen.
  • Mediation und Konfliktmanagement: Erkundigen Sie sich nach Mediationsverfahren oder anderen Konfliktlösungsmechanismen in Ihrem Unternehmen. Ein neutraler Mediator kann helfen, Konflikte zu klären und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
  • Externe Unterstützung: Holen Sie sich professionelle Unterstützung von einem Berater, Coach oder Psychologen, um Ihre Situation zu besprechen und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln. Konsultieren Sie einen Anwalt, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Diese Maßnahmen können Ihnen helfen, das Mobbing am Arbeitsplatz anzugehen und möglicherweise eine Lösung zu finden, die eine Kündigung überflüssig macht.
 

Aufhebungsvertrag wegen Mobbing

Ein Aufhebungsvertrag kann eine alternative Lösung sein, wenn Sie aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz erwägen, zu kündigen.
 

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung geht die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einseitig vom Arbeitnehmer aus, sondern wird gemeinsam vereinbart.
 

Vorteile eines Aufhebungsvertrags wegen Mobbing:

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht eine schnellere und möglicherweise weniger konfrontative Lösung als eine Kündigung. Sie können günstigere Bedingungen aushandeln, wie z. B. eine Abfindung oder einen positiven Zeugniswortlaut. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann dazu beitragen, dass Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden geschützt werden, da Sie nicht länger in einer belastenden Arbeitsumgebung verbleiben müssen.
 

Aspekte, die Sie bei einem Aufhebungsvertrag beachten müssen:

  • Abfindung und weitere Leistungen: Verhandeln Sie sorgfältig über die Höhe der Abfindung und klären Sie, ob weitere Leistungen wie die Auszahlung von Resturlaub oder ein gutes Arbeitszeugnis inbegriffen sind.
  • Vertraulichkeitsvereinbarung: Klären Sie, ob eine Vertraulichkeitsvereinbarung Bestandteil des Aufhebungsvertrags sein soll, um die Details der Vereinbarung und der Mobbingvorfälle vertraulich zu behandeln.
  • Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten sind und Sie keine Nachteile erleiden.

Abfindung wegen Mobbing am Arbeitsplatz

Eine Abfindung wegen Mobbing am Arbeitsplatz stellt eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, um das Arbeitsverhältnis zu beenden und eine finanzielle Entschädigung für erlittenes Mobbing zu erhalten.
 

Definition: Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Sie soll die finanziellen Auswirkungen des Jobverlusts mildern und eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen.
 

Höhe der Abfindung

Die Höhe der Abfindung wird in der Regel im Rahmen von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem bisherigen Gehalt, dem Ausmaß des erlittenen Mobbings und den Erfolgsaussichten bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Feste Regeln oder gesetzlich vorgeschriebene Beträge für Abfindungen gibt es unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten nicht.
 

Mobbing am Arbeitsplatz: Welche Paragrafen sind relevant?

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, einschließlich psychischer Belastungen wie Mobbing. § 3 ArbSchG behandelt allgemeine Grundsätze zum Arbeitsschutz und verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Darunter fällt auch Mobbing.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung und Belästigung u. a. aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG). Mobbing kann hierunter fallen.

Ferner kann für Mobber unter Umständen auch das Strafgesetzbuch (StGB) mit folgenden Tatbeständen relevant sein:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Eine exakte rechtliche Bewertung von Mobbingfällen erfordert jedoch eine individuelle Prüfung und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, bei Mobbing am Arbeitsplatz rechtlichen Beistand einzuholen, um die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten abzuklären.
Sehen Sie sich wiederrum zu Unrecht mit einer Kündigung wegen Mobbings konfrontiert, bietet Ihnen ein Anwalt im Kündigungsschutz kompetente Unterstützung gegen diese vorzugehen.
 

Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin: Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Die kompetenten Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin unserer Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch kennen die rechtlichen Feinheiten bezüglich Mobbing im Job. Wir unterstützen Sie über den gesamten Prozess hinweg: von der juristischen Beratung bis hin zur Formulierung der Kündigung wegen Mobbing am Arbeitsplatz. Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir beraten Sie gerne!

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