Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Opferanwalt bei Tötungsdelikten – Ihre Rechte als Angehörige wahrnehmen

Wenn ein Angehöriger durch eine Gewalttat oder ein fahrlässiges Vergehen zu Tode gekommen ist, stehen Sie als Hinterbliebene oft vor einer emotionalen und rechtlichen Ausnahmesituation. Unsere Kanzlei ist auf Opferschutzrecht spezialisiert und begleitet Sie als Anwalt für Nebenklage und Opfervertretung durch den gesamten Prozess.

"Lassen Sie uns Ihre Rechte durchsetzen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie als Opferanwälte im Verfahren begleiten und Ihre Interessen vertreten können. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch! Wir sind telefonisch unter +49 30 35 13 6992 oder über unser Kontaktformular erreichbar.


 

Warum ein Opferanwalt bei Tötungsdelikten wichtig ist

 

Nach einem Tötungsdelikt leitet die Staatsanwaltschaft automatisch ein Ermittlungsverfahren ein. Im anschließenden Strafprozess liegt der Fokus jedoch auf der Strafverfolgung des Täters. Die Perspektive der Angehörigen bleibt häufig im Hintergrund, und Opfer werden oft nur als Zeugen behandelt. Dies kann nicht nur unbefriedigend sein, sondern auch bestehende Traumata verstärken.

Als Nebenkläger erhalten Sie die Möglichkeit, aus der passiven Rolle herauszutreten und aktiv am Verfahren teilzunehmen. Unsere Kanzlei stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen vertreten werden.


 

Ihre Rechte als Nebenkläger

 

Durch die Nebenklage erhalten Sie umfassende Mitwirkungsrechte im Strafprozess:

  • Teilnahme an der Hauptverhandlung: Sie dürfen bei jeder Sitzung anwesend sein.
  • Fragerecht und Beweisanträge: Sie können Zeugen, Gutachten oder Beweismittel einbringen, um die Aufklärung des Falls zu unterstützen.
  • Recht auf Schlussplädoyer: Ihre Sicht auf den Fall kann im Rahmen eines eigenen Plädoyers vorgetragen werden.
  • Akteneinsicht: Mit einem beauftragten Anwalt erhalten Sie vollen Zugang zu den Ermittlungsakten, um den Tathergang nachzuvollziehen.

Als Opferanwälte begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens und setzen uns dafür ein, dass alle für Sie relevanten Aspekte berücksichtigt werden.


 

Wer kann Nebenkläger werden?

 

Bei Tötungsdelikten, wie Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung, können sich nahe Angehörige dem Strafverfahren anschließen. Dazu zählen:

  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Ehegatten und Lebenspartner

Dies gilt ebenfalls bei fahrlässigen Tötungen, etwa im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.


 

Unterstützung in schwierigen Momenten

 

Gerade bei der Vernehmung als Zeuge oder während der Hauptverhandlung stehen wir Ihnen zur Seite. Sie sitzen direkt neben uns und können sich jederzeit über den Prozessablauf, taktische Fragen oder mögliche Ergänzungen austauschen.
Sollten Sie nicht persönlich teilnehmen wollen, übernehmen wir als Ihre Vertreter die Wahrnehmung aller Rechte und informieren Sie umfassend über den Verfahrensverlauf.

Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Anwälte bzgl. Gewaltschutz, Schadensersatz und Schmerzensgeld.


 

Kostenübernahme durch die Staatskasse

 

Bei Tötungsdelikten wird Ihnen als Nebenkläger ein Anwalt als Beistand zur Seite gestellt. Die damit verbundenen Anwaltskosten werden in der Regel von der Staatskasse übernommen.

Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Ihre Stimme gehört wird. Als spezialisierte Opferanwälte stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch.
 

Röhnisch & Krahl-Röhnisch: Ihre Opferanwälte in Berlin-Spandau

 

In der Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch stehen Sie und Ihre Rechte im Mittelpunkt. Als erfahrene Anwälte für Opferschutzrecht begleiten wir Angehörige von Opfern mit Kompetenz, Empathie und Durchsetzungskraft durch den gesamten Strafprozess. Mit langjähriger Erfahrung in der Nebenklage und umfassendem Fachwissen stellen wir sicher, dass Ihre Interessen gehört und berücksichtigt werden. Vertrauen Sie auf unsere spezialisierten Rechtsanwälte in Berlin-Spandau, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Ihnen in dieser schwierigen Zeit rechtlich und menschlich zur Seite zu stehen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 30 35 13 6992 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

info@krahl-roehnisch.de

 

Oder nutzen Sie das KONTAKTFORMULAR.

 

 

Unsere Kooperationskanzlei in Reinickendorf von

 

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