Überstunden sind ein beständiges Thema in der Arbeitswelt. Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen noch einige Stunden länger bleiben, um die letzte Aufgabe gewissenhaft zu
beenden. Ebenso häufig sammeln sich die Überstunden an und werden weder mit einer Vergütung noch mit Freizeit ausgeglichen. Dieses Spannungsfeld sorgt für Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern, sodass Rechtsanwälte zwischen den Parteien vermitteln müssen.
Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern rund um Probleme und Fragen hinsichtlich des Arbeitsrechts. Dabei beraten wir Sie unter anderem in Bezug aufÜberstunden. Ihr Anwalt für
Arbeitsrecht klärt Sie ausführlich über die Rechtslage auf. Jetzt Kontakt zu Rechtsanwältin Susann Janski
aufnehmen!
Überstunden können nicht einseitig entschieden werden. Weder dürfen Arbeitgeber diese ohne Weiteres verordnen — noch kann der Arbeitnehmer ungefragt mehr arbeiten als es der Vertrag vorsieht. Die
zusätzliche Arbeitszeit muss also sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer akzeptiert werden.
Aber was ist zulässig? Im Grunde sind Überstunden nur zulässig, wenn Sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung vereinbart wurden. Ist diese Vereinbarung nicht
vertraglich fixiert, müssen keine Überstunden geleistet werden. Lassen Sie sich unbedingt in puncto Überstunden vom Anwalt beraten. Ausnahmen für Überstunden stellen etwa Notfälle
und Ausnahmesituationen dar, die nicht vorhersehbar sind. In diesem Fall darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten — selbst, wenn diese nicht im Arbeitsvertrag vereinbart
sind.
Sind Überstunden aber im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt, kann der Arbeitnehmer der Forderung nach zusätzlicher Arbeitszeit nicht widersprechen.
Wichtig: Arbeitnehmer sind bei einer Beanstandung der Überstunden, immer in der Nachweispflicht sind.
Vereinbaren Sie einen Termin unserer Kanzlei und lassen Sie den oder die Verträge auf die Regelungen zu den Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Rechtsanwältin Susann Janski erklärt Ihnen die Rechtslage.
Zunächst muss festgestellt werden, ob Ihr Betrieb einen Betriebsrat besitzt. Ist dies der Fall, muss er den Überstunden zustimmen, bevor diese abgeleistet werden. Wird in Ihrem
Unternehmen überwiegend nur an Werktagen gearbeitet, gilt es zusätzlich zu beachten, dass Überstunden nicht auf Sonntage oder Feiertage fallen dürfen.
Der Vertrag sollte darüber hinaus auf festgeschriebene Klauseln bezüglich der Regelung von Überstunden geprüft werden. Nicht selten werden solche Klauseln in die Arbeitsverträge
integriert. Häufig stellen Anwälte aber fest, dass diese so ungenau formuliert sind, dass sie unwirksam bleiben. Lassen Sie den Arbeitsvertrag in Hinblick auf Klauseln und Überstunden vom Anwalt
prüfen, um zu erfahren, ob Ihre Arbeitnehmer wirklich Überstunden leisten müssen.
Sie haben weitere Fragen zum Arbeitsrecht oder benötigen Hilfe bei Überstunden? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie kompetent und umfassend zu Ihrem Fall. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer —
vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei!
Das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben, wie lange Arbeitnehmer von Montag bis Samstag arbeiten dürfen. Demnach können 8 Stunden pro Tag geleistet werden. Das entspricht in
einer Woche von 6 Arbeitstagen insgesamt 48 Stunden (§ 3 ArbZG). Wird also von einer 40 Stunden Arbeitswoche ausgegangen, sind 8 Stunden möglich, die sich als Überstunden rechtfertigen lassen. Lassen
Sie sich bei Unklarheiten hinsichtlich Überstunden von unserem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Zudem toleriert das Arbeitszeitgesetz eine Erweiterung auf insgesamt 10 Arbeitsstunden pro Tag. Das macht 60 Stunden in einer Woche. Diese Grenze darf aber nicht überschritten
werden. Allerdings müssen diese Stunden in den nächsten sechs Monaten ausgeglichen werden.
Folgende Personengruppen sind von Überstunden ausgeschlossen und dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten:
Bei weiteren Fragen zum Arbeitsgesetz klärt Sie Rechtsanwältin Susann Janski auf. In unserer Kanzlei prüfen wir Arbeitsverträge und beraten Sie bei Problemen im Hinblick auf Überstunden — Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin Spandau!
Eine Vergütung der Überstunden wird vom Gesetz nicht geregelt. Deshalb bieten sich verschiedene Mittel und Wege, um einen möglichen Ausgleich zu schaffen. Das kann zum Beispiel durch flexible
Arbeitszeiten geschehen. Dem muss der Arbeitnehmer jedoch zustimmen. Besteht keine Möglichkeit eines Freizeitausgleichs, müssen die Überstunden zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt
ausgezahlt werden.
Lassen Sie sich zum Umgang mit den Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Sie dem Arbeitnehmer einen angemessenen Vorschlag unterbreiten können.
Wichtig: Ausgenommen von der Überstundenvergütung sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Darunter fallen leitende Angestellte, Prokuristen und
Geschäftsführer.
Wenn Arbeitnehmer die Überstunden beanstanden, sind sie in der Nachweispflicht. Es ist ratsam Datum, Zeit, Tätigkeit, Arbeitsort, Kollegen und den Grund für die Überstunden
festzuhalten. Zudem muss Auskunft darüber gegeben werden, warum die Tätigkeit nicht in der geregelten Arbeitszeit erledigt werden konnte. Die Überstunden müssen auch vom Arbeitgeber abgesegnet
werden. Es muss nämlich deutlich werden, dass dieser von den Überstunden wusste.
Wie wichtig die Beratung durch einen Anwalt bei Überstunden sein kann, zeigt folgendes Szenario: War dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Mehrarbeit geleistet wurde, ist ein Anspruch auf Ausgleich
oder Vergütung nahezu nicht durchzusetzbar. Für Arbeitgeber kann dies im Rahmen von Streitigkeiten ein entscheidender Vorteil sein. Die Kanzlei Röhnisch & Krahl-Röhnisch klärt Sie über die
Rechtslage auf — wir sind ihr Rechtsanwalt in Spandau Berlin!
In den meisten Fällen sehen die Regelung in Arbeitsverträgen vor, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen. Diese Frist trifft auch für die Beanstandung von Überstunden zu. Nach drei Monaten verfallen die Ansprüche auf einen Ausgleich der Überstunden. Lassen Sie sich daher zum Umgang mit Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Spätestens zum Ende eines Arbeitsverhältnisses — beispielsweise nach einer Kündigung — muss der Arbeitgeber die geleisteten nachweisbaren Überstunden als Vergütung auszahlen. Auch ein
Freizeitausgleich ist in diesem Fall möglich.
Auch eine sogenannte Ausgleichsquittung ist in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Instrument. Eine Ausgleichsquittung kommt meist dann zum Einsatz, wenn das Ende der Beschäftigung
bevorsteht. In der Regel wird durch eine Unterzeichnung dieser Ausgleichsquittung bestätigt, dass der Arbeitgeber keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Damit würden auch die
Überstunden bzw. deren Ausgleich verloren gehen. Suchen Sie bei Unsicherheiten in Hinblick auf die Überstunden einen Anwalt auf, um in einer Beratung offene Fragen zu klären. So sind Sie auf jeden
Fall auf der sicheren Seite!
Lassen Sie sich zu Ihren Überstunden vom Anwalt für Arbeitsrecht beraten, damit die zusätzlich abgeleistete Arbeitszeit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer klar geregelt sind. Ganz gleich, wie Ihr Fall aussieht — Rechtsanwältin Susann Janski klärt Sie über die Rechtslage auf und unterstützt Sie bei Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht!
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