Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Röhnisch & Krahl-Röhnisch

Opferanwalt: Ihr Vertreter im Opferschutzrecht

Bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten vertrete ich als Opferanwalt Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind und bin nur im Rahmen der Vertretung von Opferinteressen im Strafverfahren tätig. Verteidigungen werden von mir ausschließlich bei verkehrsrechtlichen Taten übernommen. Meines Erachtens stellt das Strafrecht auch heute noch in erster Linie die Verteidigung der Täter und die Aufklärung und Ermittlung von Straftaten durch die Polizei und Staatsanwaltschaft in den Vordergrund und die Opferinteressen bleiben ohne anwaltliche Vertretung, etwa vor Gericht, auf der Strecke. Aber auch Opfer von Straftaten als auch die Angehörigen haben besondere Rechte und können als Nebenkläger am Strafverfahren gegen den Angeklagten aktiv teilnehmen und Ansprüche geltend machen. Diese Interessen sind jedoch kaum ohne anwaltliche Vertretung durchsetzbar. Lassen Sie sich nicht auf die Rolle als Zeuge beschränken.

 

Ich stehe Ihnen als Opferanwältin gern zur Seite, da ich Sie darin unterstützen möchte, aktiv aus der Opferrolle wieder herauszukommen und wieder Ihre Interessen in die Hand zu nehmen. Aus diesem Grund beschränke ich mich auf die Opfervertretung und übernehme folglich außer im Verkehrsrecht keine Verteidigungen.

 

Ihr Opferanwalt in Berlin — Hilfe für Opfer von Straftaten

 

Insbesondere, wenn Sie Opfer eines Verbrechens im Sexualbereich bzw. Ihr Kind Opfer sexueller Übergriffe geworden ist oder Opfer eines versuchten Tötungsdeliktes wurden oder ein Familienangehöriger getötet worden ist, sollten Sie wissen, dass ich Ihnen auf Kosten der Landeskasse als Nebenklägervertreterin bereits im Ermittlungsverfahren beigeordnet werden kann. Es entstehen dann keine Kosten für Sie, da diese von der Landeskasse an mich gezahlt werden.

 

Auch nach einem Antrag auf Prozesskostenhilfe entstehen durch die Beiordnung keine weiteren Kosten für Sie und Sie werden von Beginn des Verfahrens an anwaltlich durch mich als Opferanwalt vertreten. Zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe müssen jedoch dann weiter Voraussetzungen erfüllt sein, zu denen ich Sie gerne berate.

 

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten tragen. Diese übernimmt Kosten der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Vermehrt werden auch Bausteine abgeschlossen, die Kosten für eine Vertretung im Rahmen er Nebenklage übernimmt.

 

Als Opferanwalt weiß ich, dass meine Mandanten einen besonders sensiblen und erfahrenen Beistand benötigen. Ich greife auch gern in der Betreuung auf die Erfahrungen des „Weißen Ring“, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern, zurück. Gemeinsam können wir – wenn Sie dies wünschen — auch beim Finden von weitergehender psychologischer Hilfe Ihnen beistehen. Auch eine begleitende psychosoziale Prozessbegleitung könnte hilfreich sein, insbesondere um Ihre Aussagefähigkeit zu erhalten.

 

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, wird sich ab diesen Zeitpunkt Ihr Leben verändert haben und Sie vor neue Herausforderungen stellen, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen!

 

Damit es einmal nicht um den Täter geht

 

Man braucht nur die Zeitung aufzuschlagen, um über strafgerichtliche Prozesse zu lesen. Dort geht es fast immer nur um den Täter. Das trifft insbesondere die Opfer und deren Angehörige, da dieser häufig zunächst nicht gehört werden. Natürlich muss zunächst einmal jeder Täter ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erhalten und ebenso vertreten werden, dennoch werden die Betroffenen der Gewalt dadurch in den Hintergrund gedrängt und ihr Leid und Schmerz durch die Straftat kaum gesehen. Aber es gibt Regelungen, die allein dem Opferschutz dienen. Von der Nebenklage im Strafprozess über das Adhäsionsverfahren, in dem die zivilrechtliche Klage mit Ihren Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in dem Strafverfahren mit verhandelt werden, bis zur Beantragung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden Sie von mir als erfahrener Opferanwalt entsprechende Unterstützung erhalten.

 

Wer bereits Opfer einer Straftat wurde, der wünscht sich neben der Verurteilung des Schuldigen meist auch eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens und ggf. Schmerzensgeld. Diesen Anspruch können Sie in dem Strafverfahren vor dem Strafgericht im Adhäsionsverfahren — am besten — vertreten durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Ich werde Sie aber als Opferanwältin auch darüber beraten, ob dies sinnvoll ist oder besser Klage vor einem Zivilgericht angestrengt werden soll. Diese Entscheidung ist von den jeweiligen Einzelheiten unterschiedlich zu treffen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche übernehmen.

 

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

 

Sind Sie als Geschädigter von einer Straftat betroffen — vor allem in schwerwiegenden Fällen bei Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung oder wenn Sie minderjährig sind — wird Ihnen vom Richter des zuständigen Gerichtes nach der Strafprozessordnung (StPO) ein Opferanwalt beigeordnet. Dies jedoch nur auf einen entsprechenden Antrag. Deshalb sprechen Sie mich frühzeitig an, damit ich Sie beraten und notwendige Anträge zeitnah stellen kann.

 

Sprechen Sie mit mir, wenn Sie zu Schaden gekommen sind. Ich kümmere mich darum, dass alle erlittenen Schäden in Ihrem Sinne geprüft und bei entsprechender Sach- und Rechtslage durchgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrem Eigentum ebenso wie Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Einkommenserwerb entstehen. Auch ein Haushaltsführungsschaden kann entstehen, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst verrichten können. Wenn vermehrte Bedürfnisse aufgrund von gesundheitlichen Dauerfolgen eingetreten sind, trete ich für Ihre Interessen ein.

Auch berate ich Sie, wenn aufgrund der Tat Rentenansprüche geltend zu machen sind oder Schwerbehinderung eingetreten ist. Es können zudem juristische Probleme auftreten, wenn mehrere Personen einen Schaden verursacht haben und nur schwer zu ermitteln ist, wer zu welchem Anteil daran schuldig oder mitschuldig ist.

 

Da die rechtliche Beurteilung der einzelnen Sachverhalte durch eine ständig wechselnde Rechtsprechung zusätzlich erschwert wird und Sie als Betroffener auch nicht wissen können wo, welche Anträge zu stellen sind, sollten Sie sich den kompetenten Rat eines Anwalts einholen.

Wenden Sie sich an mich und vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Beratung in meiner Kanzlei. Meine Mitarbeiterinnen werden Sie bereits ab dem ersten Telefonat kompetent betreuen und Sie über entstehende Kosten informieren. Kompetenz vom ersten Anruf an.

 

Unsere Rechtsanwälte in Berlin Spandau unterstützen Sie als Opferanwälte unter anderem in folgenden Bereichen des Opferrechts:

  • Opferschutz
  • Nebenklage
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 30 35 13 6992 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei

Röhnisch & Krahl-Röhnisch
Pichelsdorfer Str. 97
13595 Berlin - Spandau

 

Telefon:

(+49 30) 3513 6992

 

 

Fax:

(+49 30) 3513 6993

 

E-Mail:

info@krahl-roehnisch.de

 

Oder nutzen Sie das KONTAKTFORMULAR.

 

Unsere Kooperationskanzlei in Reinickendorf von

 

Rechtsanwalt Röhnisch

 

erreichen Sie HIER

 

Ihr Recht in guten Händen
Druckversion | Sitemap
© 2020 Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch | Impressum


Anrufen

E-Mail

Anfahrt